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Müller Leo · Nationalrat · 2018-09-12

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Hier befinden wir uns wirklich im Kern der Steuervorlage. Ich äussere mich einfach nochmals zum Mechanismus: Wenn der Sonderstatus abgeschafft wird, werden für diese Gesellschaften die Steuern primär mal massiv erhöht. Man will nun Instrumente schaffen, damit diese Gesellschaften nicht derart massiv höhere Steuern bezahlen müssen. Deshalb hat man Instrumente geschaffen, um wieder einzelne Abzüge zuzulassen.

Bei der Patentbox zum Beispiel ist es tatsächlich so, dass sie nicht auf Schweizer Patente begrenzt ist. Wir sind aber[NB]der[NB]Meinung - und das haben wir in der Kommission diskutiert -, dass mit dem sogenannten modifizierten Nexus-Ansatz sichergestellt ist, dass nicht übermässig hohe Abzüge gemacht werden können, sondern nur in einer Höhe, die in einem Verhältnis steht zu dem, was in der Schweiz an Forschung betrieben wird. Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass wir eine Gesamtentlastungsbegrenzung auf 70 Prozent haben. Das heisst, es gibt keine Nullbesteuerungen. Auch dort wird der Abzug begrenzt und kann über alle Instrumente hinweg maximal 70 Prozent betragen. Es sind also Sicherungsregeln eingebaut, damit die Besteuerung nicht zu Nulllösungen führt. Dies zur Erklärung.

Ich komme bereits zu den einzelnen Minderheiten. Der von der Minderheit Rytz Regula aufgenommene Antrag zu Artikel 24a StHG wurde in der Kommission mit 15 zu 3 [PAGE 1311] Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, mit der Begründung, die ich soeben erläutert habe. Der zweite Minderheitsantrag Rytz Regula wurde zurückgezogen, das haben Sie mitbekommen. Beim dritten Minderheitsantrag Rytz Regula zu Artikel 25a StHG ging es ja darum, dass die Forschungsgelder und die Entwicklungsgelder aufgeteilt würden. Das ist tatsächlich ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn Sie dieser Minderheit zustimmen würden, würde zur Abgrenzung dieser Kosten massiver administrativer Aufwand erzeugt - wenn sie überhaupt abgrenzbar wären. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 23 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Das Resultat war also klar und deutlich.

Dann kommen wir zu den Anträgen betreffend Eigenfinanzierung. Sie haben es in der ersten Runde gehört: Bei der Unternehmenssteuerreform III hatten wir das für alle Kantone vorgesehen. Und, es ist mehrmals gesagt worden, auch in der Kommission, der Grund für die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III lag zu einem grossen Teil bei diesem Instrument, obwohl es gut wäre. Es ist ganz schwierig zu erklären, warum Abzüge gemacht werden können, wenn kein Aufwand betrieben werden muss. Es wäre ein reines Anreizsystem, mit dem man gutfinanzierte Gesellschaften unterstützen möchte.

Zur Lösung Lex Zürich: Die beiden Anträge sind in der Kommission abgelehnt worden. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit I (Matter) zustimmen würden, würden Sie das wieder für alle Kantone öffnen. Dann wären wir wieder gleich weit wie bei der Unternehmenssteuerreform III. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II (Flückiger Sylvia) zustimmen würden, hätten Sie nicht nur eine Lex Zürich, sondern vielleicht eine Lex Zürich, Tessin und Aargau, wie in der Kommission gesagt worden ist. Vielleicht kämen noch ein, zwei weitere Kantone hinzu, aber Sie hätten wieder eine Eingrenzung, eine Abgrenzung, und deshalb sind diese beiden Anträge auch abgelehnt worden. Noch zum Stimmenverhältnis: Der Antrag der Minderheit I (Matter) ist mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden, der Antrag der Minderheit II (Flückiger Sylvia) mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Zur Minderheit Leutenegger Oberholzer: Sie will Artikel 61a, "Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht", streichen. Der entsprechende Antrag wurde mit 18 zu 6 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt.

Noch zum letzten Antrag, zur Minderheit Aeschi Thomas: Hier geht es darum, dass die gesonderte Besteuerung der stillen Reserven von fünf auf zehn Jahre verlängert würde. Hier geht man wirklich davon aus, dass zehn Jahre viel zu lange wären. Deshalb wurde dieser Antrag in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch hier den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.