Bäumle Martin · Nationalrat · 2018-09-12
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Die Steuervorlage 17 wird letztlich markante Steuerausfälle verhindern. Die privilegierte Holdingbesteuerung muss früher oder später wegfallen. Der Druck auf die Schweiz wird steigen. Ich prognostiziere bereits heute, dass diese Steuerreform in sich letztlich dynamisch einen Mehrertrag an Steuern für alle Ebenen sichern wird. Damit ist dieses Steuerpaket, das markant abgespeckt und angepasst wurde, in sich eine sehr stimmige und gute Vorlage.
Der Kuhhandel, der heute mit der Anreicherung der AHV- und letztlich der BVG-Geschichte beschlossen wurde, gefährdet die Altersvorsorge. Das BVG wird dadurch schwer reformierbar bis unreformierbar. Zumindest in den nächsten Jahren wird bei diesem Thema nichts mehr passieren. Dieser Schritt, den sogar der Bundesrat neuerlich unterstützt, ist unnötig.
Jetzt äussere ich mich aber noch im Namen der grünliberalen Fraktion zum Thema der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Im Prinzip hat die Minderheit I (Matter) mit ihrem Antrag natürlich Recht. Der Antrag wäre auf der richtigen Seite. Grundsätzlich müssen alle Kantone das gleiche Instrument einsetzen können. Trotzdem: Die Abstimmung wurde unter anderem auch wegen dieses Elements verloren, und zwar nicht weil der Zankapfel eine schlechte Vorlage war, sondern weil dieser zinsbereinigte Gewinnsteuerabzug schlicht nicht verstanden wurde.
Das, was jetzt die Mehrheit des Ständerates gemacht hat, ist letztlich eine Lex Zürich, die aber auch ein Danaergeschenk für Zürich sein könnte. Faktisch bedeuten diese 13,5 Prozent, die der Ständerat beschlossen hat, dass Zürich, wenn es seine Steuervorlage, die vorbereitet ist, in zwei Etappen umsetzt, jegliches Potenzial für eine direkte Senkung der Steuern verlieren wird, wenn es diese zinsbereinigte Gewinnsteuer anwählen will. Wenn also der Kanton oder die Stadt Zürich, für die das gerechnet wird, den Steuerfuss um 1 oder 2 Prozent senken möchte, dann fällt die Berechtigung für die zinsbereinigte Gewinnsteuer weg.
Bei diesem Danaergeschenk für Zürich müssen wir uns noch überlegen, was es uns am Ende bringt, wenn dadurch die Handlungsfähigkeit des Kantons und der Städte, ihre Steuern auch einmal etwas zu senken, eingeschränkt wird. Nur aus diesem Grund, weil diese 13,5 Prozent zu hoch angesetzt sind und ein Wert bei 12,5 oder eher bei 13 Prozent den Spielraum des Kantons Zürich noch etwas offenhalten würde, werden wir heute dem Antrag der Minderheit II (Flückiger Sylvia) zustimmen; nicht weil der Antrag in der Sache richtig ist, sondern weil wir hier noch bewusst eine Differenz zum Ständerat schaffen wollen, damit er diesen Punkt, diese Lex Zürich, noch einmal anschaut. Denn eine Lex Zürich, die letztlich ein Danaergeschenk ist für Zürich, bringt am Ende Zürich auch nicht so viel.
Besten Dank, wenn Sie hier die Minderheit II (Flückiger Sylvia) im Sinne einer Differenz zum Ständerat unterstützen.