Rytz Regula · Nationalrat · 2018-09-12
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Wir kommen auf die Zielgerade und haben jetzt trotzdem noch ein grosses Thema zu diskutieren, nämlich in Block 4 eine weitere Pièce de Résistance der ganzen Steuerpolitik in der Schweiz, das sogenannte Kapitaleinlageprinzip, die steuerbefreite Ausschüttung von Kapitaleinlagen. Das war ja der ganz grosse Zankapfel der Unternehmenssteuerreform II, die noch knapp durchgekommen ist, die aber neue Steuervorteile schuf, die in diesem Ausmass von niemandem erwartet worden waren und die am Schluss dann sogar vor Bundesgericht dazu geführt haben, dass man sagte, hier wurde nicht Transparenz geschaffen und nicht seriös vorausgeschaut. Die neuesten Zahlen der Steuerverwaltung zeigen, dass hier in der Schweiz seit 2011 insgesamt 2 Billionen Franken als Kapitaleinlagereserven anerkannt worden sind. Dies bedeutet auch, dass so viel Geld - und wahrscheinlich noch viel mehr - in grossen globalen Konzernen [PAGE 1314] steckt. Weil Kapitaleinlagereserven in der Schweiz nun steuerfrei ausgeschüttet werden können, haben viele multinationale Konzerne Unternehmensteile in die Schweiz verlagert.
Die Medien haben kürzlich aufgezeigt, wie diese Unternehmen nun mit dieser neuen Möglichkeit spielen können. Zum Beispiel Galenica: Der Pharma- und Apothekenkonzern, heute Vifor genannt, hat Teile des Unternehmens im letzten Jahr abgespaltet und diese an die Börse gebracht. Er schuf damit einen kleinen Teil Aktienkapital und eine riesige Kapitaleinlagereserve von einer halben Milliarde Franken. Diese kann nun eben steuerfrei ausgeschüttet werden. Laut einer Aufstellung der Zeitung "Finanz und Wirtschaft" könnten Galenica nun für sieben Jahre, die UBS für zwölf Jahre und Credit Suisse sogar für 28 Jahre Dividenden steuerfrei ausschütten. Die UBS hat erklärt, dass sie das auch tun will. Sie sehen: Das ist nicht im Sinne des Erfinders.
Deshalb ist es zwingend nötig und war es ein grosses Anliegen, dies nun mit der Steuervorlage 17, eigentlich der Unternehmenssteuerreform IV, endlich anzupacken. Der Ständerat hat es tatsächlich geschafft. Im Kompromiss des Ständerates ist eine Korrektur dieser Möglichkeiten enthalten, allerdings unter sehr restriktiven Umständen. Was unsere Vertretung im Ständerat nicht verhindern konnte, ist, dass die ganze Zuzugsbefreiung weiterhin existiert. Das wirkt also weiterhin als grosser Magnet für globale Unternehmen, in die Schweiz zu kommen und hier ihre Kapitalreserven steuerfrei anzulegen und auszuzahlen, wenn es nötig ist.
Ich finde trotzdem, dass es wichtig war, diesen Punkt des Ständerates aufzugreifen; wir haben das auch in der WAK-NR ausführlich diskutiert. Ich muss Ihnen sagen: Je länger ich diese Diskussion geführt habe, desto mehr Zweifel sind mir gekommen, ob denn nun diese Einschränkung auch wirklich etwas bewirkt, denn offenbar sind die Steuerplanungsmöglichkeiten der Firmen so gross, dass sie auch die jetzt sehr restriktive Regel immer noch umgehen können. Ich habe deshalb einen Antrag aus dem Ständerat wiederaufgenommen, der dort diskutiert wurde, aber leider nicht durchgekommen ist: Dieser Antrag wollte die Befreiung viel stärker einschränken, sodass diese Korrektur auch für das Grund-[NB]und Stammkapital gälte. Interessant ist, dass dann auch die Verwaltung darauf reagiert hat und gesagt hat, dass es bei Annahme meines Antrages tatsächlich nicht mehr möglich wäre, dass Kapitalreserven vor Inkrafttreten dieser neuen Regelung auf Grund- und Stammkapital umgebucht würden. Das zeigt eben auch, dass so viele Umgehungsmöglichkeiten bestehen.
Deshalb ist es wichtig, dass wir den Sack nun wirklich eng zurren. Man kann das machen, indem Sie entweder meinem Antrag zustimmen oder dann dem Antrag der Minderheit Birrer-Heimo, weil das Einschränkungsmöglichkeiten sind, die dann tatsächlich dazu führen, dass bei diesem unglaublichen Steuerschlupfloch, das mit der Unternehmenssteuerreform II geschaffen worden ist, nun endlich zurückbuchstabiert wird. Ich glaube, das erwartet die Bevölkerung nun wirklich von uns.[GZ]
Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.