Müller Leo · Nationalrat · 2018-09-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Wir kommen hier zu einem Kapitel, in dem wir noch über anspruchsvolle Fragen zu entscheiden haben. Es geht einerseits um das Kapitaleinlageprinzip. Hier ist es so, dass der Ständerat diese Regeln eingeführt hat; im Entwurf des Bundesrates waren diese Regelungen nicht enthalten. Der Ständerat hat diese auch im Sinne einer Verbesserung des Kompromisses aufgenommen. Denn die Dividendenbesteuerung wird nicht so stark angehoben, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat. Deshalb wurde dieses Kapitaleinlageprinzip hier aufgegriffen.
Jetzt zum Minderheitsantrag I (Rytz Regula): Auch die Kommission hat über diesen Antrag debattiert. Mit 19 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen hat die Kommission diesen Antrag abgelehnt. In diesem Zusammenhang - und das sage ich hier, damit das bekannt ist - wurde in der Kommission die Frage diskutiert, ob das nur für Gesellschaften gelten soll, die an schweizerischen Börsen kotiert sind. Wir haben diese Frage diskutiert. Ich muss offen sagen: Wir sind nicht ganz sicher, welche Anreize hier geschaffen würden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das nur Gesellschaften betrifft, die den Sitz in der Schweiz haben. Wenn es so ist, wie es die Mehrheit will, dass nur Gesellschaften von dieser Regel betroffen sind, die an Schweizer Börsen kotiert sind, könnte der Anreiz bestehen, dass die Kotierung im Ausland erfolgt. Das wäre ein Anreiz, den wir nicht wollen. Deshalb haben wir darüber diskutiert, ob alle Gesellschaften dieser Regel unterstellt werden sollen. Ein entsprechender Antrag wurde aber abgelehnt, und dazu gibt es keine Minderheit.
Es stellt sich aber auch die Frage, ob damit nicht ein anderer Anreiz geschaffen würde. Wenn nämlich alle Gesellschaften der Rückzahlungsregel unterstellt wären, stellt sich die Frage, ob es dann Gesellschaften geben würde, die den Sitz von der Schweiz ins Ausland verlegen würden. Diese Gesellschaften wären dann auch wieder nicht dieser Rückzahlungsregel unterstellt. Es wäre dann schon ein falscher Anreiz, wenn ein solcher geschaffen würde. Aber vielleicht kann zuhanden des Ständerates der Bundesrat oder die Verwaltung noch mehr dazu sagen, welcher Anreiz eher bestehen würde, je nachdem, welcher Entscheid getroffen wird. Wie gesagt, zu dieser Frage haben wir heute keinen Entscheid zu treffen.
Dann komme ich zur Minderheit II (Birrer-Heimo): Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Hier geht es ja um das Verhältnis 50 zu 50, das die Mehrheit vorschlägt, oder 70 zu 30, das die Minderheit Birrer-Heimo beantragt.
Der von der Minderheit III (Birrer-Heimo) aufgenommene Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Der von der Minderheit IV (Pardini) aufgenommene Antrag wurde in der Kommission knapp abgelehnt: mit 13 zu 12 Stimmen. Hier geht es darum, ob auch die Teilliquidation dieser Rückzahlungsregel unterstellt werden soll oder nicht. Wie gesagt, es war ein knappes Resultat.
Wir kommen zur Minderheit V (Aeschi Thomas): Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Nun kommen wir zum letzten Teil, zur Verbindung mit dem NFA. Die Kommission war sich einig, dass grundsätzlich keine Verbindung mit dem NFA erfolgen soll, mit einer Ausnahme, und diese ist natürlich zwingend. Heute ist geregelt, dass die Steuererträge respektive die Steuerpotenziale der Statusgesellschaften nicht zu 100 Prozent, sondern zu einem tieferen Satz eingerechnet werden. Das ist der sogenannte Beta-Faktor. Wenn nun die Statusgesellschaften abgeschafft werden, ist auch dieser Beta-Faktor hinfällig. Nun hat der Bundesrat vorgeschlagen, und die Kommission nimmt es auf, dass die juristischen Personen generell zu einem tieferen Prozentsatz in das Steuerpotenzial eingerechnet werden sollen, weil die Ausschöpfung nicht in der Art möglich ist wie bei den natürlichen Personen.
Nun geht es um die Frage, wie hoch dieser Zeta-Faktor angesetzt werden soll. Hier haben wir die Minderheit Aeschi Thomas, die will, dass ins Gesetz geschrieben wird, dass der Zeta-Faktor maximal 25 Prozent betragen soll. Es ist unüblich, dass solche Parameter ins Gesetz geschrieben werden. Diese Parameter werden jeweils in der Verordnung geregelt. Im Protokoll zur Kommissionssitzung findet sich die Begründung des Antrages. Es ist so, dass bei einem Zeta-Faktor von 30 Prozent - dies immer unter der Berücksichtigung, dass die Kantons- und Gemeindesteuern einberechnet werden - gerade in einem Kanton noch ein negativer Anreiz geschaffen würde. Bei allen anderen Kantonen wäre es neutral respektive gäbe es positive Anreize. Wenn der Zeta-Faktor sogar nur bei 20 Prozent festgelegt würde, würden bei allen Kantonen, sofern man die Kantons- und Gemeindesteuern mit einberechnet, positive Anreize geschaffen. Irgendwo wird dieser Zeta-Faktor also - und das sagte der Bundesrat auch - festgelegt, wahrscheinlich bei 20, 25, 30, 35 Prozent. Damit läge er irgendwo dort, wo plus/minus die Negativanreize eliminiert wären.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen.
Ich komme noch zum letzten Antrag. Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt, den Beitrag der ressourcenstarken Kantone auf maximal 2 Milliarden Franken festzulegen. Auch diesbezüglich muss man sagen, es ist nicht sinnvoll, dass so etwas ins Gesetz geschrieben wird. Das gehört allenfalls in die Verordnung, respektive wir haben in der Verordnung andere Parameter definiert. Wir rechnen nicht mit absoluten Zahlen, sondern mit Prozentsätzen; es geht darum, was für eine Mindestausstattung die Kantone erhalten wollen. Daraus ergeben sich dann die Beträge.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auch in diesem Block überall den Mehrheitsanträgen zu folgen.
Jetzt komme ich ganz zum Schluss. Wir haben jetzt mehr als acht Stunden diskutiert, wir haben auch in der Kommission stundenlang über diese Vorlage diskutiert, und ich möchte im Namen der Kommission dem Bundesrat, der Verwaltung und dem Sekretariat der Kommission herzlich für die Unterlagen, die wir erhalten haben, danken. Wir konnten nur so kompetent diskutieren, weil wir gute Unterlagen haben. Sie sehen, es sind recht viele, und das ist nur ein kleiner Teil. Wir haben viele Unterlagen erhalten, und wir konnten damit arbeiten. In diesem Sinn: Besten Dank! Wir hoffen, dass wir dieses Projekt nun positiv zu Ende führen können.