Schmid Odilo · Nationalrat · 2002-06-20
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Die Wiederaufbereitung und die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente betreffen - die Präsidentin hat es gesagt - neben Artikel 9 auch Artikel 104 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen. Ich werde mich nur einmal dazu äussern. Eine starke Kommissionsminderheit, 11 gegen 12 Mitglieder, empfiehlt Ihnen, in Sachen Wiederaufbereitung dem Bundesrat zu folgen.
Folgende Gründe möchte ich hierzu anführen: Zunächst müssen wir einmal ehrlich sein. In der Schweiz hätte ein Antrag, eine Wiederaufbereitungsanlage zu erstellen, keine Chance - und erst recht nicht die Einfuhr abgebrannter Brennelemente aus dem Ausland. Die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente ist also ethisch nicht oder kaum vertretbar. Die Wiederaufbereitung ist eine falsche und überholte Technologie. Sie wurde zur Beschaffung rezyklierbaren Plutoniums für die schnellen Brüter des Typs von Creys-Malville eingeführt, eine Technik, die in Europa nicht mehr angewandt wird. Die Technik der Wiederaufbereitung ist mit hohen Risiken behaftet; es ist darum kein Zufall, dass Staaten wie die USA, Schweden, Deutschland, Finnland und andere darauf gänzlich verzichten.
Sellafield und La Hague verursachen Emissionen, die nicht wegzuleugnen sind: Die Irische See ist radioaktiv verseucht; Leukämie-Erkrankungen im Umfeld dieser Anlagen sind signifikant höher als anderswo. Der Einwand, dass die Grenzwerte überall eingehalten würden, mag wohl stimmen, doch durch Verdünnung wird ein Schadstoff nicht besser, und wir alle wissen, dass bei der radioaktiven Strahlung der Zeitfaktor ein wichtiger linearer Faktor ist, denn die Dosis errechnet sich aus Röntgen mal Zeit. Wir wissen um die Langlebigkeit radioaktiver Abfälle. Der Hinweis auf die Einhaltung der Grenzwerte ist also zynisch und menschenverachtend.
Die Wiederaufbereitung ist für den Weiterbetrieb der AKW nicht notwendig. Zudem ist sie ökonomisch und ökologisch unsinnig. Die abgebrannten MOX-Stäbe haben zudem ein hohes Wärmepotenzial, sodass sie rund hundert Jahre in Zwischenlagern gelagert werden müssen.
Zudem ist die Wiederaufbereitung eine Abfallvermehrung. Das Volumen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wird verfünffacht. Rund 85 Prozent der Lagerkapazität für schwach- und mittelradioaktive Abfälle des Zwischenlagers Würenlingen werden allein für die zusätzlichen Wiederaufbereitungsabfälle benötigt. Es macht also keinen Sinn.
Die Sicherheit der Wiederaufbereitungsanlagen muss nach dem 11. September 2001 zudem ganz neu und pragmatisch beurteilt werden. Nicht umsonst haben die Franzosen Raketenstellungen um La Hague installiert, damit sich kein Kamikaze-Flugzeug auf die Wiederaufbereitungsanlage stürzen kann. Auf die Gefahr der Proliferation von waffenfähigem Plutonium gehe ich erst gar nicht ein; sie ist signifikant und nicht wegzudiskutieren.
Die Wiederaufbereitung macht aus all diesen Gründen keinen Sinn und ist abzulehnen. Wenn die Wiederaufbereitung im Kernenergiegesetz nicht verboten wird, so kann man nach meiner Ansicht und der Ansicht der Minderheit nicht von einem wirklichen Gegenvorschlag zu den Initiativen sprechen. Der Bundesrat hatte es sich gut überlegt, als er ein Wiederaufbereitungsverbot vorschlug.
Ich bitte Sie, der Minderheit und somit dem Bundesrat zu folgen, und danke Ihnen dafür.