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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Wiederaufarbeitung zu untersagen. Ein erster Grund liegt darin, dass dieses Gesetz einen Gegenentwurf zu den Initiativen darstellen soll. Eines wenigstens ist ja wohl unbestritten, nämlich dass die Wiederaufarbeitung sehr umstritten ist. Die Tatsache, dass wir Brennstäbe für die Wiederaufarbeitung aus dem Land transportieren - nachher wieder einführen -, hat auch bei uns ständig zu grossen politischen Konflikten geführt; und es geht weiter. Ich will mich damit noch gar nicht in die Frage einmischen, ob die Ängste berechtigt sind oder nicht: Tatsache ist, dass es deswegen eine politische Unruhe gibt. Ich habe beim Eintreten gesagt, dass wir eigentlich die Absicht, die Intention, hätten, einen energiepolitischen Frieden auch in der Kernenergie herbeizuführen. Deswegen könnte dieses Verbot der Wiederaufarbeitung die angespannte Situation etwas beruhigen. Es kommt hinzu, dass wir, wenn dieser Punkt aus dem Gesetz herausgenommen wird, kaum von einem echten Gegenvorschlag zu den Initiativen sprechen können. Dann ist es einfach ein Gesetz, das zur selben Zeit in Kraft tritt.

Die zweite Überlegung des Bundesrates ging dahin, dass eine Wiederaufarbeitungsanlage keine Chance hätte, in der Schweiz eingeführt zu werden. Es ist deshalb nicht ganz ehrlich, eine Technologie, einen Vorgang, den wir in unserem Lande nicht wollen, in einem anderen Lande zu tolerieren und entsprechende Verträge zu machen. Das empfinden wir als nicht korrekt. Es kommt die Bemühung hinzu, die Radioaktivität so gering wie möglich zu halten, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit. Wir sind u. a. einer entsprechenden Konvention, der Oslo-Paris-Konvention, beigetreten. Selbst wenn die Strahlung nicht irgendwelche Grenzwerte übersteigt, möchten wir sie so gering wie möglich halten. Dies ist ein Vorsorgeprinzip, das wir in unserem Lande auch praktizieren - denken Sie z. B. an die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.

Plutonium wird freigesetzt. Es ist jetzt umstritten gewesen, ob dieses Plutonium für terroristische oder Waffenzwecke gebraucht werden kann oder nicht. Das hängt vom Atom-, Entschuldigung, vom Kernkraftwerk ab, in dem es geschieht. Bei unseren Technologien könnte es nicht geschehen, aber immerhin ist es natürlich so, dass die Wiederaufarbeitung nur funktionieren kann, weil auch aus anderen Werken geliefert wird. Insofern könnten wir diesbezüglich schon einen Beitrag leisten, damit es auf der ganzen Welt nicht allzu viel Plutonium gibt, das auch für nichtfriedliche Zwecke verwendet werden kann. Deswegen ist mir vorher auch der Versprecher Atom- statt Kernkraftwerk passiert.

Wir hätten gerne diese Wiederaufarbeitung im Gesetz verboten. Der Ständerat hat ein Moratorium beschlossen. Ein Moratorium ist immer noch besser, als die Wiederaufarbeitung ohne jede Bedingungen zuzulassen. Ganz logisch ist es nicht, und ich beziehe mich auf dieselben Ausführungen, die ich auch im Zusammenhang mit der Gentechnologie gemacht habe: Woher können wir die Gewissheit nehmen, dass dann in einer bestimmten Frist plötzlich die Gefahr nicht mehr da ist? Nur weiss ich, dass die politische Seite, an die ich mich jetzt wende, eine andere ist als bei der Gentechnologie. Aber rein rational gedacht haftet dem Moratorium natürlich immer etwas Unlogisches an.

Was die Frist angeht, so hat der Bundesrat auch eine Frist berücksichtigt, welche die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen soll, das steht in Artikel 104: Wer eine vertragliche Vereinbarung vor dem 31. Dezember 2000 eingegangen ist, der soll geschützt werden.