Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-09-17
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-09-17
Wortprotokoll
Ich habe es am Anfang angeführt: Es geht um Artikel 196 Absatz 1bis, und hier erinnern Sie sich, dass der Ständerat für die Auswirkungen dieser Steuervorlage eine "Berücksichtigung" der Gemeinden wünschte. Der Ständerat wünschte nur eine "Berücksichtigung" der Interessen der Gemeinden. Der Nationalrat hat nun diesen Absatz 1bis doch merklich verschärft. Er [PAGE 644] formuliert ihn jetzt so: "Sie" - die Kantone - "gelten den Gemeinden die Auswirkungen der Aufhebung der Artikel 28 Absätze 2 bis 5 und 29 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angemessen ab." "Gelten ... angemessen ab", das ist eine andere Formulierung, als wir sie im Ständerat gewählt haben, und wir hatten heute in Ihrer Kommission eine längere Diskussion über die rechtlichen Auswirkungen der nationalrätlichen Formulierung.
Ihre Kommission hat auf die Aussagen der Antragstellerin zurückgegriffen. Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hat das im Nationalrat so formuliert: "Das ist nicht nur eine kleine semantische Variation der Formulierung, sondern es ist ganz klar ein verbindlicher Auftrag, den wir hier in das Gesetz aufnehmen müssen." Ihre Kommission hat das auch so ausgelegt. Diese Formulierung geht wesentlich weiter als die Formulierung des Ständerates: Sie beinhaltet einen, wie die Antragstellerin gesagt hat, verbindlichen Auftrag - gemeint ist: an die Kantone -, die Gemeinden angemessen abzugelten. Die Formulierung bedeutet aber keinen Rechtsanspruch der einzelnen Gemeinde, weder gegenüber dem Kanton noch - theoretisch denkbar - gegenüber dem Bund. Vielmehr ist es ein Auftrag an jeden Kanton, die Auswirkungen der vorliegenden Steuervorlage individuell für jede betreffende Gemeinde angemessen abzugelten. Hier bedeutet das Wort "angemessen" eine Prüfung, die der Kanton nach kantonalem Recht vorzunehmen hat. Der Bund legt nicht fest, wie viel im Einzelnen abzugelten ist.
In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission hier mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen. Ich verhehle Ihnen nicht, dass auch föderalistische Bedenken geäussert worden sind. Grundsätzlich sind die Kantone Ansprechpartner des Bundes und eigentlich, von Ausnahmen abgesehen - die Gemeindeautonomie etwa ist in der Bundesverfassung verankert -, nicht die Gemeinden. Trotzdem ist, mit den Erklärungen, die ich vorhin gegeben habe, die grosse Mehrheit Ihrer Kommission - ohne eine Gegenstimme - der Meinung, damit werde ein hinreichendes Signal an die Gemeinden und die Städte gesandt und sie könnten darauf vertrauen, dass ihr Kanton die entsprechenden Abgeltungen angemessen vornimmt.