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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die Teilnahme an den Relocation-Programmen der EU von 2015 war für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Polen und Ungarn haben sich jedoch der Aufnahme von Asylsuchenden aus Italien und Griechenland verweigert, weshalb die Europäische Kommission Ende 2017 ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Staaten beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet hat. Die Schweiz hat, wie auch Norwegen und Liechtenstein, freiwillig am ersten Relocation-Programm teilgenommen. Insgesamt sind 1500 Personen in die Schweiz eingereist. Nicht jeder EU-Mitgliedstaat hat die Zielgrössen eingehalten. Detaillierte Zahlen über die EU-weite Umsetzung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission - ansonsten müsste ich Ihnen nun noch die Zahlen von 27 EU-Mitgliedstaaten vorlesen.

Resettlement-Programme werden in Zusammenarbeit mit dem UNHCR überwiegend national umgesetzt. Das[NB]UNHCR publiziert regelmässig die Zusagen zur Aufnahme von Flüchtlingen der einzelnen Länder. Diese Zahlen finden Sie auf der Website des UNHCR. 2017 hat die Schweiz im Rahmen von Resettlement 662 Flüchtlinge aufgenommen. EU-weit wurden im Jahr 2017 nach Angaben des UNHCR über 25[NB]000 Flüchtlinge aufgenommen. Ich kann Ihnen gerne die Adressen der Websites der Europäischen Kommission und des UNHCR liefern, wenn Sie das gerne möchten.