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AB 234256

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die WAK Ihres Rates hat heute Morgen getagt und die Differenzen, die der Nationalrat geschaffen hat, durchberaten. Sie erinnern sich ja, dass der Nationalrat als Zweitrat die Vorlage am letzten Mittwoch durchberaten und in der Gesamtabstimmung mit 114 zu 64 Stimmen gutgeheissen hat. Der Nationalrat hat damit dem Kompromiss des Ständerates klar zugestimmt.

Es verbleiben nun noch zwei Differenzen von einer gewissen Bedeutung, die wir heute noch behandeln werden.

Zunächst - das ist dann die zweite Abstimmung - zur sogenannten Gemeindeklausel: Dort geht es um die Frage, ob die Kantone verpflichtet werden sollten - Version Ständerat -, die Interessen der Gemeinden nur zu "berücksichtigen", oder ob sie die Auswirkungen der vorliegenden Vorlage an die Gemeinden "abzugelten" haben; wir kommen darauf zurück.

Der erste Differenzenkomplex betrifft das sogenannte Kapitaleinlageprinzip. Hier hat der Nationalrat zum einen formelle Verbesserungen vorgenommen. Der Nationalrat hat das gemacht im Wissen, dass der Ständerat, als wir als Erstrat hier die Vorlage beschlossen haben, die Verwaltung beauftragt hat, über den Sommer bei den Wirtschaftsverbänden und vor allem auch bei den Kantonen noch weitere Abklärungen vorzunehmen. Das hat dazu geführt, dass Sie auf Ihrer Fahne eine ganze Reihe von Formulierungsänderungen sehen, die aber völlig unbestritten sind. Sie waren in der nationalrätlichen Kommission, in unserer Kommission und auch im Nationalrat unbestritten.

Aber der Nationalrat hat zum andern beim Kapitaleinlageprinzip auch zwei materielle Änderungen gegenüber der Version des Ständerates beschlossen. Auf diese werden wir dann zurückkommen.

Zusammenfassend kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass Ihre WAK Ihnen vorschlägt, bei allen Differenzen dem Nationalrat zu folgen und damit das Geschäft - so Gott will und auch Sie - heute zu bereinigen.