Hösli Werner · Ständerat · 2018-09-17
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17
Wortprotokoll
7 zu 6 Stimmen, das sind im Glarnerland nicht zwei genau gleiche Hälften - vielleicht ist das in Basel-Stadt so, aber bei uns ist das anders.
Die ständerätliche Finanzkommission hat diese Motion im Mai 2015 eingereicht, dies also nach dem Beschluss von 2014, das neue Führungsmodell des Bundes einzuführen. Der Grund für diese Motion war tatsächlich, dass man wegen der extremen Personalaufstockungen in den vergangenen Jahren ein ungutes Gefühl hatte. Das hat dann auch dazu geführt, dass man im Wissen, dass das neue Führungsmodell des Bundes kommt, diese Motion eingereicht hat; und sie wurde auch von beiden Kammern angenommen.
Die jetzt vom Bundesrat skizzierte Umsetzungsmöglichkeit oder Umsetzungslösung erachte ich als gangbaren Weg. Man muss ja nicht irgendwie eine Ausgangslage schaffen, die unrealistisch ist. Mir persönlich ist die Lesart mit den Aufstockungen lieber, und ich würde sagen, für das Budget 2019 könnte man das von mir aus gerne als Ausgangslage nehmen.
Was mich daran hindert, diese Motion abzuschreiben, ist also nicht in erster Linie das vom Bundesrat in Erwägung gezogene Umsetzungskonzept, sondern der Zeitpunkt. Der Bundesrat hat das EPA beauftragt, bis 2018 ein Konzept für die mittelfristige Personalplanung auszuarbeiten. An der letzten Sitzung wurde uns von der Vertretung des EPA gesagt, dass sie noch nicht sagen könne, wie dieses Konzept aussehen werde.
Das Vorliegen dieser mittelfristigen Personalplanung, allenfalls in Übereinstimmung mit der Legislaturplanung, ist doch aber - für mich mindestens - ein absolutes Muss für die Abschreibung unserer eigenen Motion. Denn ich erwarte von diesem Konzept schon noch ein paar Antworten oder [PAGE 651] Bekenntnisse oder Klärungen, die im Personalbereich - unabhängig von Globalbudgets oder nicht - als wegweisend gelten sollten. Zum Beispiel: Gilt der Grundsatz, dass neue Stellen durch alte ersetzt werden müssen? Was sind die Vorgaben an Internalisierungen und Externalisierungen? Wie wird nachhaltig sichergestellt, dass damit keine Umgehungen beim Personalbestand möglich sind? Was ist darunter zu verstehen, dass die von den Departementen selbst finanzierten Stellen von Kürzungen ausgenommen sind? Wie werden befristete Stellen, zum Beispiel beim SEM, eingeordnet? Gelten diese als sogenannt bewilligte Stellen, oder sind sie, was meines Erachtens richtig wäre, herauszurechnen und bei Wegfall nicht mehr zu besetzen? Es sind zum Beispiel im Budget 2019, so wurde uns gesagt, wieder 100 bis 150 neue Stellen geplant. Wie stellt der Bundesrat eine stetige Verzichtplanung sicher? An welchen Parametern will er zukünftig das Personalwachstum messen? Vielleicht noch ein Letztes: Welche Ziele in Bezug auf den Bundespersonalbestand verfolgt der Bundesrat mit der Digitalisierung?
Als Fazit dieser sicherlich inkompletten Fragestellungen erkennen Sie, dass ein gutes Konzept mit möglichst klaren Aussagen für die zukünftige Personalplanung so oder so vonnöten ist. Wenn dieses vorliegt, ist auch der richtige Zeitpunkt gekommen, um über die Abschreibung der Motion zu befinden, doch da sind wir im Moment noch nicht angelangt.
Ich bitte Sie, unsere Motion zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschreiben.