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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-09-17

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Gerne berichte ich über die Beratung zu dieser Motion.

Was wäre mit dieser Motion verbunden, welcher Auftrag würde gegeben? "Der Bundesrat unterbreitet den Räten eine Revision des Bundespersonalgesetzes sowie allfälliger weiterer Gesetze, in welcher das Leistungslohnsystem für das Bundespersonal überarbeitet und effizienter gestaltet wird. Dabei sollen die unzähligen Zuschläge, Zulagen und Prämien entschlackt und durch einen fairen Leistungslohn ersetzt werden. Zudem soll die Handhabung der Vertrauensarbeitszeit in der Bundesverwaltung überarbeitet werden, damit deren Anwendung ab gewissen Lohnklassen nicht mehr an eine automatische Lohnerhöhung geknüpft ist."

Begründet wird die Motion wie folgt: Das heutige Lohnsystem des Bundes gewichte vor allem den Bildungsabschluss und die Erfahrung der Angestellten und berücksichtige dabei angemessen die Ausbildung und die Berufs- und Lebenserfahrung der anzustellenden Person. Gleichzeitig würden die festgelegten Beurteilungskriterien für das Bundespersonal aber nur mangelhaft funktionieren, da fast alle Bundesangestellten mit der Beurteilungsstufe 3, "gut", bewertet würden und eine Einteilung in diese Stufe die Konsequenz habe, dass der Lohn - zusätzlich zum Teuerungsausgleich - jährlich um 1 bis 2 Prozent erhöht werde, bis der Höchstbetrag der Lohnklasse erreicht sei. Weiter würden Ortszuschläge, Treueprämien, Funktionszulagen, Sonderzulagen, Leistungsprämien, Spontanprämien, Arbeitsmarktzulagen, Familienzulagen und die ergänzenden Leistungen, Zulagen für [PAGE 653] die Verwandtschaftsunterstützung und Auslagen für die familienergänzende Kinderbetreuung ausbezahlt. Auch erhalte das Bundespersonal ab dem 50. Altersjahr sechs und ab dem 60. Altersjahr sogar sieben Wochen Ferien. Dieses unübersichtliche System eines mangelhaften Beurteilungsschemas und wild wuchernder Zuschläge führe dazu, dass die Leistung des einzelnen Angestellten bei der Gesamtkompensation viel zu wenig berücksichtigt werde. Um die Leistung als wichtigstes Kriterium bei der Gesamtentschädigung festzusetzen, seien das Bundespersonalgesetz und allfällige weitere Gesetze einer Revision zu unterziehen.

In seiner Stellungnahme lehnte der Bundesrat die Motion ab. Der Nationalrat hat die Motion am 28. Februar 2018 mit 115 zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Unsere Kommission hat das Geschäft am 21. Juni dieses Jahres beraten. Anwesend war der stellvertretende Direktor des Eidgenössischen Personalamtes, Herr Thomas Schmutz. Einleitend, und da kann ich Herrn Bundesrat Maurer unterstützen, möchte ich dem Bundespersonal für den immer sehr guten Einsatz bestens danken.

Grundsätzlich ist das Bundespersonal für die herausfordernden Aufgaben bestens qualifiziert. Es macht einen guten Job. Es wird aber auch entsprechend entlöhnt. Es sind 37[NB]000 Bundesangestellte in achtzig Bundesämtern, angestellt in über hundert Ländern dieser Welt, beschäftigt in fast allen Berufsgruppen; es geht von Handwerkern bis zu Diplomaten und Spezialisten für internationales Recht.

Die Motionäre fordern, dass die Leistungsorientierung gestärkt wird und gesetzliche Regelungen getroffen werden. Ein Blick in das aktuelle Bundespersonalgesetz zeigt, dass die Leistung neben der Funktion und der Erfahrung als eines von drei Kriterien für die Lohnfestsetzung massgebend ist. Weitere Lohnsystemregeln nennt das Bundespersonalgesetz nicht. Es öffnet damit den in seinen Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern - wie beispielsweise der Bundesverwaltung, den SBB, dem ETH-Bereich und seinen Instituten und Anstalten oder dem Schweizerischen Nationalmuseum - Freiräume für eine den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Ausgestaltung der Lohnsysteme.

Die verschiedenen Arbeitgeber regeln diese Lohnsysteme in eigener Kompetenz. Das Lohnsystem der Bundesverwaltung ist in der Bundespersonalverordnung konkretisiert. Mit der Regelung der Lohnsysteme auf Verordnungs- bzw. Reglementsstufe haben die einzelnen Arbeitgeber die Möglichkeit, ohne aufwendige Gesetzesrevisionen Anpassungen an ihren Lohnsystemen vorzunehmen. Sämtliche Anliegen der Motionäre könnten somit auch auf Verordnungsebene erfüllt werden.

Bereits Anfang Februar 2017 hat der Bundesrat dem Parlament einen in Erfüllung des Postulates 14.3999 der Finanzkommission des Nationalrates erstellten Bericht zum Lohnsystem des Bundes übermittelt. Kernstück des Berichtes bilden die Ergebnisse einer im Jahr 2016 in Auftrag gegebenen externen Analyse des Lohnsystems des Bundes. Die Analyse kam damals zum Schluss, dass das Lohnsystem der Bundesverwaltung mit Blick auf deren hoheitliche Aufgaben und heterogene Anforderungen grundsätzlich angemessen ausgestaltet sei. Dennoch bestünden in einzelnen Bereichen Optimierungsmöglichkeiten. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Lohnentwicklungssteuerung, die konzisere Ausgestaltung der Leistungsprämien und die Neuregelung des Ortszuschlags gerichtet werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm bis Mitte 2017 ein Aussprachepapier mit konkreten Anpassungsvorschlägen zum Lohnsystem zu unterbreiten. Der Bundesrat hat inzwischen den Leistungsanreiz korrigiert. Die Bewertungsstufe 3 kann jetzt bei der Lohnerhöhung zu unterschiedlichen Prozentsätzen führen. Auch die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsprämien auszurichten, wurde geschaffen.

Angesichts dieser Ausgangslage sieht die Kommission keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine Überführung von Bestimmungen von der Verordnungs- auf die Gesetzesebene und eine Straffung aller vorgenannten Sonderregelungen könnten nur mit einer strukturellen Besoldungsrevision mit individuellen Arbeitsplatzbeurteilungen einhergehen. Ein mehrjähriger Prozess würde angestossen: Alle Funktionen müssten einer Überprüfung unterzogen und mit einer Bewertung nach einem neuen Bewertungsschema neu eingereiht werden; es wären Funktionendiagramme, die Lohnentwicklungsschemata, die Beförderungsrichtlinien zu überarbeiten; die Sonderzulagen, Prämien und Zuschläge wären abzuschaffen und in ein neu zu definierendes Lohnsystem einzubauen. Ein solcher Umbau müsste mittels einer umfangreichen Projektorganisation mit Vertretern aller Akteure, vor allem auch der Sozialpartner, erfolgen. Bei Besoldungsrevisionen gilt zudem die übliche Besitzstandwahrung - das wäre wohl auch hier der Fall -, was sicherlich in der Übergangsphase und vielleicht auch zukünftig zu Mehrkosten führen dürfte. Damit würde das anvisierte Ziel der Motion, die Kosten zu senken, verfehlt.

Mit 9 zu 2 Stimmen hat unsere Kommission deshalb beschlossen, kein solch grosses Projekt anzustossen, sondern sie vertraut auf das vom Bundesrat aufgezeigte pragmatische Vorgehen und wird bei Bedarf spezifische Vorschläge einbringen. Die Minderheit betont, dass es ihr nicht um eine grundsätzliche Umgestaltung gehe, sondern um eine effizientere Ausgestaltung insbesondere des Prämien- und Zulagensystems.

Ich komme zum Schluss und empfehle Ihnen im Namen der Kommission - der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen -, die Motion abzulehnen.