Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17
Wortprotokoll
Das Postulat Arslan verlangt, dass der Bundesrat prüft und in einem Bericht darlegt, wie die Schweizerische Zivilprozessordnung in Bezug auf die Regelung der unentgeltlichen Rechtspflege verbessert werden kann. Das Ziel ist, dass der Zugang zum Gericht für mittellose Parteien, aber eben auch für den breiten Mittelstand schweizweit gewährleistet ist.
Der Bundesrat hält dieses Anliegen für berechtigt und ist bereit, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Es ist nämlich tatsächlich so, dass wir heute im Zivilprozessrecht ganz allgemein ein Problem mit den Kosten haben. Das zeigt auch die weitverbreitete Kritik, und das hat auch bereits zu einem Vorstoss geführt. Es wurde erwähnt: Die Motion Janiak 17.3868, "Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern", verlangt die Anpassung des Prozesskostenrechts. Ihr Ziel ist, dass die Gerichtskostenvorschüsse reduziert werden und eben auch Menschen vor Gericht gehen können, die nicht begütert sind. Ihr Rat hat diese Motion bereits angenommen. Ich glaube daher, dass Sie ebenfalls Handlungsbedarf festgestellt haben.
Die unentgeltliche Rechtspflege erlaubt es heute, dass bedürftige Parteien keine Prozesskosten bezahlen müssen und auch von einem unentgeltlichen Rechtsvertreter unterstützt werden können. Es wurde gesagt: Voraussetzung ist, dass ihre Klage nicht aussichtslos erscheint. Die unentgeltliche Rechtspflege ist ein wichtiger Teil, aber eben auch nur ein Aspekt des Kostenproblems.
Im Kontext dieser allgemeinen Kostendiskussion sollten aus Sicht des Bundesrates vor allem zwei Fragen geprüft werden:
1. Wer heute mit unentgeltlicher Rechtspflege prozessiert, riskiert trotzdem, eine hohe Parteienentschädigung bezahlen zu müssen, wenn sie oder er den Prozess verliert. Die Frage ist also: Ist diese Regelung in jedem Fall noch sachgerecht, muss es Ausnahmen geben, oder gibt es Alternativen? Sie sehen, hier ist die Fragestellung offen; wir haben die Antwort dazu noch nicht, aber wir möchten das gerne prüfen.
2. Es geht darum, dass bei der unentgeltlichen Rechtspflege heute von einem Kanton zum anderen enorme Unterschiede bestehen. Hier müssen wir uns schon fragen: Ist dieses System noch genügend rechtsgleich, wenn die Unterschiede zwischen den Kantonen dermassen gross sind?
Zurzeit läuft, Sie wissen es, eine Teilrevision der ZPO. In der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat bereits Vorschläge zur Behebung des Kostenproblems gemacht. Der Bundesrat hat namentlich vorgeschlagen, die Gerichtskostenvorschüsse zu halbieren und die Liquidation der Gerichtskosten neu zu regeln. Die Vernehmlassung ist im Juni dieses Jahres zu Ende gegangen. Die Rückmeldungen zeigen, dass wirklich Handlungsbedarf besteht.
Der Bundesrat möchte Ihnen jetzt gerne vorschlagen, die im Postulat verlangte Prüfung der unentgeltlichen Rechtspflege im Rahmen der laufenden ZPO-Revision aufzunehmen. Wir müssen nicht extra neue Berichte machen, sondern wir könnten im Rahmen dieser laufenden Revision auch diese Fragen, wie ich sie vorher geschildert habe, aufnehmen und Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Das ist der Hintergrund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, dieses Postulat anzunehmen. [PAGE 1399]