Stöckli Hans · Ständerat · 2018-09-17
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-17
Wortprotokoll
Ich mache es ganz kurz, weil wir in der Kommission bei guter Präsenz ein einstimmiges Ergebnis erzielt haben. Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2018 mit 125 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, dass man die Ablieferungspflicht vollumfänglich einführt.
Wir sind in der SPK des Ständerates klar der Meinung, dass dies nicht zielführend ist. Wir haben uns dann Berechnungen dazu machen lassen, wie die heutige Lösung konkret aussieht, und sind schon etwas erstaunt gewesen: Die heutige Lösung besteht darin, dass die Ablieferungspflicht entsteht, wenn 110 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse erreicht werden. Aber es gibt noch einen Abzugsfaktor von 40 Prozent als Gewinnungskosten, als Anteil an die Versicherungen oder an die Steuern. Mit diesem Herabsetzungsfaktor von 40 Prozent ist es tatsächlich so, dass im Jahre 2017 nur eine Person abgeliefert hat, und das dürfte auch nicht unbedingt die richtige Lösung sein. Diese behagt auch dem Bundesrat nicht, denn er hat in seiner Stellungnahme zum Vorstoss gesagt, er sei bereit, im Rahmen der Verordnungsrevision diese Herabsetzungsmöglichkeit, diese 40 Prozent, zu überdenken.
Dementsprechend haben wir dann gesagt: Okay, wir wollen nicht die gesamten Abgaben, sondern wir wollen eine angemessene Lösung. Der Bundesrat wird mit dieser abgeänderten Formulierung ermächtigt, den richtigen Weg zu suchen: Einerseits gibt es die Abgeltung, denn es ist richtig, wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung Honorare oder Entschädigungen bekommen, dass diese dann auch teilweise rückvergütet werden; auf der anderen Seite sind wir aber auch darauf angewiesen, dass Leute, die in unserer Verwaltung arbeiten, zusätzliche Aufgaben erfüllen, die nicht unbedingt mit ihrem Geschäftsbereich zusammenhängen.
So, denke ich, können wir dieses Problem lösen, wenn wir das Wort "vollständig" in "angemessen" umwandeln.