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Egloff Hans · Nationalrat · 2018-09-17

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 117 der Zivilprozessordnung hat eine Person im Zivilprozess Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, sofern sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Der Vorstoss verlangt, dass der Zugang zu den Gerichten sowohl für mittellose Parteien als auch für den breiten Mittelstand aus Normal- und Durchschnittsverdienenden schweizweit gewährleistet ist und diese insbesondere im Falle eines Prozessverlusts nicht den finanziellen Ruin riskieren.

Zur Begründung meines Ablehnungsantrages: Die unentgeltliche Rechtspflege hat sich in der Praxis bewährt. Sie befreit die berechtigte Person unter den genannten Bedingungen ganz oder teilweise von den Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie den Gerichtskosten und sorgt für eine gerichtliche Bestellung und Entschädigung eines Rechtsbeistandes. Eine Ausweitung dieses Rechts auf Personen aus dem breiten Mittelstand sorgt zum einen für eine erhebliche Belastung der Steuerzahler, da die Kosten im Falle eines Unterliegens in der Regel vollumfänglich vom Staat getragen werden müssen. Zum andern sorgt eine entsprechende Ausweitung für einen erheblichen Anstieg der Streitbereitschaft und der Gerichtsprozesse. Zwar muss für die Gewährung der unentgeltlichen Prozesshilfe eine kurze Prüfung der Anspruchsgrundlage durchgeführt werden, das Rechtsbegehren muss jedoch lediglich nicht aussichtslos erscheinen. Obsiegt eine Partei, zahlt sie in der Regel keine Prozesskosten. Die Prozesskosten fallen grundsätzlich nur bei der unterliegenden Partei an, deren behauptete Ansprüche nicht geschützt werden.

Durch die erhebliche Ausweitung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege wird der gerichtlichen Geltendmachung von ungerechtfertigten Ansprüchen Vorschub geleistet. Diese Problematik wird insbesondere in den Kantonen deutlich, in denen gewisse gerichtliche Verfahren unentgeltlich durchgeführt werden, zum Beispiel an den Mietgerichten in Genf und im Kanton Waadt. Wenn die Parteien das Kostenrisiko von Prozessen nicht selbst tragen müssen, nimmt das Risiko für Klagen aufgrund von ungerechtfertigten Ansprüchen erheblich zu. Damit steigt auch die Gefahr für jeden, in einen unnötigen Prozess verwickelt zu werden.

Ich beantrage Ihnen Ablehnung des Postulates.