Egloff Hans · Nationalrat · 2018-09-17
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17
Wortprotokoll
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage wirklich verstanden habe. Sie müssen aber zwei Dinge unterscheiden: Das eine ist die Frage nach der Höhe der Gerichts- und Prozesskosten. Diese Frage ist hier nicht gestellt. Das andere, und darum geht es bei diesem Vorstoss, ist die Frage, wer am Schluss die Kosten tragen muss. Bei der Kostentragung darf es einfach nicht sein, dass der Rechtsuchende vom Verfahren ausgeschlossen ist, weil er nicht über die nötigen Mittel verfügt. Aber, ich habe es einleitend gesagt, gemäss Artikel 117 der Zivilprozessordnung sind zwei Voraussetzungen gefordert, damit auch jedermann der Zugang gewährt ist, nämlich, dass das Begehren nicht aussichtslos erscheint, wobei diese Prüfung eine relativ niedrige Schwelle ist, und dass der Rechtsuchende nicht über die nötigen Mittel verfügt, wobei auch hier die Barrieren nicht zu hoch sind.