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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-09-17

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Sie wissen es: Die Frage, wie man im Internet zu seinem Recht kommt, ist schwierig. Das merken wir immer wieder, wenn wir in diesem Bereich versuchen, gesetzgeberisch tätig zu sein. Es ist nicht immer so einfach, das Recht, das wir bei uns haben, dann auch gegenüber irgendwelchen internationalen Konzernen durchzusetzen. Es gibt den Königsweg, aber der Königsweg geht ganz langsam und ist schwierig: Das sind internationale oder allenfalls bilaterale Abkommen zwischen Ländern, die die Rechtsdurchsetzung nach klaren Regeln, welche für beide Ländern gelten, möglich machen, wobei auch dort meistens nur das unterstützt wird, was in beiden Länder strafbar ist. Man kann nicht irgendwelche Regeln durchsetzen, die nur in einem der beiden Länder strafbar sind.

In Deutschland hat Ende letztes, Anfang dieses Jahres das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz viel zu reden gegeben. Das Gesetz ist auch ein Versuch, wie man die grossen Social-Media-Plattformen - ich nenne vor allem Facebook, aber es sind natürlich auch andere Online-Plattformen betroffen - besser regulieren kann. Es gibt vieles in diesem Netzdurchsetzungsgesetz, was aus meiner persönlichen Warte überschiesst, aber man hat leider vor allem auch nur von dem gesprochen. Man hat nicht von ganz praktikablen Möglichkeiten gesprochen, um wenigstens einen ersten kleinen Schritt in Richtung einer besseren Rechtsdurchsetzung zu machen.

Ich habe in Absprache mit Anwälten, die tagtäglich in diesem Bereich unterwegs sind, die Motion 18.3306, "Rechtsdurchsetzung im Internet stärken durch ein obligatorisches Zustellungsdomizil für grosse kommerzielle Internetplattformen", eingereicht. Diese Anwälte haben mir gesagt, die Motion würde es Anwälten in der Schweiz wesentlich vereinfachen, überhaupt Klagen anhängig zu machen - seien das Klagen im Bereich Datenschutz, seien das Klagen im Bereich "hate speech" oder Rassismus, seien das Klagen wettbewerbsrechtlicher Art. All das ist immer daran gebunden, dass man überhaupt zuerst einmal einen "Briefkasten" hat, wo man diese Klage deponieren kann.

Ich habe mit Herrn Bauer, der diese Motion ursprünglich bekämpft hat, den Dialog gesucht - ich weiss nicht, ob er sie immer noch bekämpft. Ich habe von ihm vor allem gehört, dass diese Motion nicht weit genug geht, dass sie noch nicht reicht, um etwas durchzusetzen. Ich muss einfach sagen, dass es falsch wäre, wenn wir quasi das Wünschenswerte zum Feind des Möglichen machten. Hier ist das Mögliche gefasst.

Es ist sicher kein Zufall, dass, acht Tage nachdem ich diese Motion eingereicht hatte, die ganze Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine ähnliche, im ersten Teil ziemlich gleichlautende Motion (18.3379) einreichte, die eben genau auch ein Zustellungsdomizil will. Diese Motion hat übrigens ohne Gegenantrag auch bereits die Unterstützung unseres Schwesterrates gefunden. Zudem wurde die Motion 16.4082 zurückgezogen, die im Ständerat in der Kommission für Rechtsfragen hängig war, die auch noch Weiteres wollte. Dem vorausgegangen ist eine fast zweijährige Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, ob es denn eine einfache Möglichkeit gebe, noch weiter zu gehen. Die Verwaltung und die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates kamen zum Schluss: Nein, der gute Kompromiss, der rasch etwas bringt, ist im Moment ein obligatorisches Zustellungsdomizil.

Das hindert uns nicht und soll uns auch nicht daran hindern, weiter zu versuchen, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Aber machen Sie bitte diesen ersten Schritt, stimmen Sie zu!