Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2018-09-18
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Gewalt kennt bedauerlicherweise ungeheuer viele Facetten. Eines ist ihnen gemeinsam: Es gibt keine Entschuldigung dafür. Eine der übelsten Formen von Gewalt findet zu Hause statt, im privaten Rahmen, unter Umständen gar zwischen Menschen, die sich lieben oder zumindest geliebt haben.
Die Zahl der Gewalttaten in Paarbeziehungen steigt zudem tendenziell jedes Jahr an. Dem gilt es Einhalt zu gebieten. Die Überprüfung der bestehenden Rechtsgrundlagen hat ergeben, dass diese noch nicht ausreichend Schutz vor Gewalt bieten.
Auch Stalking ist eine massive Form von Gewalt. Diese kann bisher nur schwer, wenn überhaupt, wirkungsvoll bekämpft werden. Das seelische Leid, das durch diesen Psychoterror ausgelöst wird, verfolgt betroffene Menschen häufig unerträglich lange. Es ist höchste Zeit, dass verschiedene Schwachstellen des geltenden Rechts behoben und Schutzmassnahmen wie Annäherungs- und Kontaktverbote wirksamer umgesetzt werden. Dementsprechend sollen vier Bundesgesetze, namentlich das ZGB, die ZPO, das StGB und das Militärstrafgesetz, punktuell revidiert werden. [PAGE 1413]
Es ist der CVP-Fraktion ein wichtiges Anliegen, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser zu schützen. Heute ist es so, dass in der Schweiz bereits jede sechste Frau und jeder zwanzigste Mann schon einmal Stalkingopfer war. Täter sollen deshalb künftig verpflichtet werden können, elektronische Fuss- oder Armbänder zu tragen. Auf diese Weise kann fortwährend aufgezeichnet werden, wo sich eine Person aufhält. Wird der GPS-Sender abgelegt, wird Alarm ausgelöst. Selbst wenn aus Gründen des Aufwands und der Kosten auf eine Echtzeitüberwachung verzichtet wird, so kann doch einwandfrei festgestellt werden, ob sich ein Täter an ein Annäherungs- und Kontaktverbot hält oder eben nicht. Die GPS-Daten können zudem in einem allfälligen Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden. So kann künftig einwandfrei nachgewiesen werden, ob und wo ein Täter stundenlang und immer wieder seinem Opfer auflauerte.
Die CVP-Fraktion unterstützt auch, dass gewisse zivilprozessuale Hürden abgebaut werden. So sollen der verletzten Person grundsätzlich keine Gerichtskosten mehr aufgebürdet werden. Es darf nicht sein, dass Opfer aus Angst, das Familienbudget zu belasten, keine Überwachung beantragen. Gleichzeitig sollen vermögende Verursacher aber an den Kosten für Verfahren und Anordnungen beteiligt werden können.
Als ebenso unterstützungswürdig erachtet die CVP die neuen Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt. Ob ein Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein. Auf diese Weise wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, damit dieses die Einstellung des Verfahrens verlangt. Verfahren dürfen allerdings weiterhin sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt. Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen.
Seit die Menschheit existiert, hat es noch nie einen absoluten Schutz vor Übergriffen gegeben. Leider wird es diesen auch jetzt nicht geben. Dennoch sind wir überzeugt, dass mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen und den damit verbundenen Massnahmen der Schutz gewaltbetroffener Menschen verbessert werden kann.
Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen. In der Detailberatung wird sich mein Kollege Vogler zu den Anträgen äussern.