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Föhn Peter · Ständerat · 2018-09-18

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-18

Wortprotokoll

Gegen Schluss unserer Sitzung werde ich doch noch eine Abstimmung provozieren, ausser unser geschätzter Herr Bundespräsident könne heute nach meiner Begründung meiner Motion dann doch noch die Annahme beantragen - wovon ich natürlich überzeugt bin.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Statistik eindeutige, nachvollziehbare Daten zur Ausschaffung krimineller Ausländer liefert. Die Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern wäre so zu führen, dass auch die Fälle aufgeführt werden, bei welchen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde. Die Fälle sollen zudem nach Härtefällen und deren Begründung aufgeschlüsselt werden.

Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte am 4. Juni dieses Jahres eine Medienmitteilung mit dem Titel "Erwachsenenstrafurteile im Jahr 2017: Leichter Rückgang bei den Erwachsenenstrafurteilen im Jahr 2017". Das war der Titel. Darin enthalten waren unter anderem auch Daten zu Verurteilungen mit Landesverweis. So ergingen 2017 gemäss Bundesamt für Statistik 1210 Urteile, die eine strafbare Handlung betrafen, die mit einem obligatorischen Landesverweis belegt sind bzw. wären. Doch lediglich in 54 Prozent dieser Fälle sei eine Landesverweisung ausgesprochen worden, und dieser Anteil variiere je nach Kanton.

Es musste also daraus geschlossen werden, dass bei 46 Prozent der Verurteilungen entweder die Härtefallklausel angewendet wurde oder dass die Fälle durch die Staatsanwaltschaften in einem Strafbefehlsverfahren abgehandelt wurden, bei dem kein Landesverweis ausgesprochen werden kann. Ich spreche hier von 46 Prozent, welche nicht des Landes verwiesen wurden!

Darauf intervenierten aber zahlreiche kantonale Strafverfolgungsbehörden: Die Zahlen seien falsch, weil sie unter anderem auch strafbare Handlungen abdecken würden, die gar nicht erst unter Artikel 16a StGB fallen würden, so z. B. zahlreiche Betrugsdelikte. Des Weiteren seien auch Delikte enthalten, die vor der Inkraftsetzung des neuen Ausschaffungsregimes begangen wurden. Und letztlich seien zahlreiche Fälle noch gar nicht rechtskräftig, womit noch einige Ausweisungsentscheide folgen würden. Und siehe da: Das Bundesamt für Statistik korrigierte seine Zahlen daraufhin und kam zum Schluss, dass anscheinend bei 69 Prozent aller begangenen Katalogtaten eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Es kommt noch dicker: Kurz darauf wurde die Medienmitteilung vom 4. Juni 2018 komplett zurückgezogen.

Ich will nicht, dass die Härtefallklausel eine Täterschutzklausel wird. Anscheinend öffnet sie Tür und Tor, um den vom Volk gewollten Automatismus zu umgehen. Das hat nichts, und zwar gar nichts, mit "pfefferscharfer Umsetzung" zu tun.

Der Bundesrat sagt zwar, dass der Aufbau einer Statistik zu den Landesverweisungen und Ausschaffungen im Rahmen der Umsetzung einer Motion aus dem Jahr 2013 erfolge. Diese Motion wurde aber bereits im Jahr 2014 angenommen. Der Bundesrat hatte damals die Annahme beantragt. In der Frühjahrssession 2014 nahm der Ständerat die Motion als [PAGE 690] Zweitrat an. Da kann ich nur sagen: Auftrag nicht erfüllt. Aus diesen Gründen braucht es den klaren Auftrag der Bundesversammlung an die Verwaltung, verwertbare Daten zu beschaffen, die besonders die sich entwickelnde Praxis zur Anwendung der Härtefallklausel einschliessen.

Um zu prüfen, wie sich die Praxis der Strafverfolgungsbehörden mit dem obligatorischen Landesverweis entwickelt, braucht es entsprechende Daten, und zwar insbesondere Daten über die Anwendung der umstrittenen Härtefallklausel. Anscheinend besteht derzeit keine verlässliche Datenbasis, aus der die Politik einen allfälligen Handlungsbedarf ableiten könnte. Der Bundesrat sagt nur, dass die Gründe für die Nichtanordnung der Landesverweisung nicht direkt erfasst würden und dass das den Rahmen einer standardisierten statistischen Auswertung sprengen würde.

Ich will, dass nicht nur über die Zahl der Verurteilungen berichtet wird. Ich will auch aufgezeigt erhalten, wie viele der ausgesprochenen Landesverweisungen dann auch tatsächlich vollzogen oder weshalb sie nicht vollzogen worden sind.

Herr Bundespräsident, das Rad muss nicht total neu erfunden werden. Aber es müssen ehrliche und nachvollziehbare Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Das sollte mit den heute bekannten Übertragungsmitteln keine grosse Hexerei sein.

Ich danke für die Unterstützung und die Annahme meiner Motion.