Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-09-19
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19
Wortprotokoll
Die Kommissionsmotion 18.3031, "Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen", entsprang einem Antrag auf eine Kommissionsmotion, welcher am 22. Juni 2017 in der Kommissionssitzung der SGK-NR zur Reform der Ergänzungsleistungen gestellt wurde. Nach der Diskussion des Antrages in der Kommission machte Bundespräsident Berset das Angebot, in einem kleinen Bericht zuhanden der Kommission aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Verwaltung bei der Missbrauchsbekämpfung bei den Ergänzungsleistungen heute hat und wo es weiteren Handlungsbedarf gibt.
Nach Vorliegen des Berichtes behandelte die Kommission den Antrag auf eine Kommissionsmotion ein zweites Mal an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2018. Mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss sie, den Antrag auf eine Kommissionsmotion zu unterstützen.
Die Kommissionsmotion 18.3031, "Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen", verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen Massnahmen trifft und bei Bedarf die erforderlichen Rechtsgrundlagen schafft, damit der Missbrauch im Bereich der Ergänzungsleistungen künftig systematischer angegangen werden kann. Es sollen insbesondere die notwendigen Massnahmen ausgearbeitet respektive verstärkt werden, um bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zu überprüfen, ob diese nichtdeklarierte Vermögen im Ausland, insbesondere Immobilien, besitzen. Unter Einbezug der kantonalen Durchführungsstellen sind dabei Mindeststandards zu definieren. Künftig sollen sie auch jährlich einen Bericht über die Resultate publizieren, so, wie dies mittlerweile seit Jahren auch die Invalidenversicherungsstellen machen.
Die Kommission begründet ihre Motion damit, dass die systematische Missbrauchsbekämpfung bei den Ergänzungsleistungen insbesondere bei nichtdeklariertem Vermögensbesitz im Ausland verstärkt werden müsse. Es sei hinreichend bekannt, dass es unter den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen nicht nur Einzelfälle gebe, die über nichtdeklarierte Vermögen im Ausland verfügten. Die heutigen Massnahmen der EL-Stellen genügten offensichtlich noch nicht, um solche Missbrauchsfälle aufzudecken und zu bekämpfen.
Die Ausgangslage sei vergleichbar mit derjenigen in der Invalidenversicherung vor einigen Jahren. Auch dort habe es zwar durchaus Bemühungen der IV-Stellen zur Bekämpfung des Missbrauchs gegeben. Erst als jedoch mit einem national einheitlichen Konzept der Kampf systematischer aufgenommen worden sei, hätten die einzelnen Durchführungsstellen echte Erfolge erzielen können. Die jährliche Berichterstattung habe ganz offensichtlich auch zu einer nicht zu unterschätzenden präventiven Wirkung geführt. Die Situation bei den Ergänzungsleistungen sei diesbezüglich vergleichbar mit derjenigen in der IV vor mehreren Jahren.
Eine Minderheit Gysi lehnt die Motion ab. Da sich die Minderheit in der Kommission nicht zu Wort meldete, ist davon auszugehen, dass sie den Argumenten des Bundesrates folgt, welcher der Meinung ist, dass die Missbrauchsbekämpfung bei den Ergänzungsleistungen bereits heute gut funktioniere. So führt der Bundesrat an, dass die antragstellenden Personen angehalten werden, bei der EL-Anmeldung ihre Steuererklärung und -veranlagung offenzulegen. Bei Verdachtsmomenten hätten die EL-Stellen im Rahmen der Verwaltungshilfe jederzeit die Möglichkeit, direkten Zugang zu den Steuerdaten einer Person zu erhalten. Ausserdem seien die EL-Stellen von Gesetzes wegen verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bezügerinnen und Bezüger periodisch, mindestens jedoch alle vier Jahre, zu überprüfen. Mit dieser Überprüfung könnten Veränderungen, welche durch die Ergänzungsleistungen beziehenden Personen nicht gemeldet wurden, aufgedeckt werden. Schliesslich geht der Bundesrat davon aus, dass mit dem automatischen Informationsaustausch verheimlichte Finanzkonten im Ausland aufgedeckt werden können. Mit diesen Massnahmen stünden den EL-Durchführungsstellen ausreichende Datengrundlagen zur korrekten Leistungsbemessung zur Verfügung.
Wie erwähnt, nahm die Kommission mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion an.