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Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-09-19

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die SGK will mit dieser Kommissionsmotion einer Entwicklung entgegenwirken, die nicht mehr der Intention der KVG-Revision für die freie Spitalwahl entspricht, nämlich dem Phänomen, dass gezielt gesetzwidrig tiefe Referenztarife festgelegt werden. Dem soll entgegengewirkt werden. Es soll dafür gesorgt werden, dass die freie Spitalwahl und der Wettbewerb unter den Spitälern schweizweit nach wie vor möglich sind und gefördert werden. Konkret geht es darum, dass für eine ausserkantonale stationäre Wahlbehandlung beim selben Spitaltyp der maximale Tarif der Spitalliste des Wohnkantons vergütet werden soll oder allenfalls höchstens der Tarif des Standortspitals.

Bei Artikel 41 der KVG-Revision Spitalfinanzierung wollte das Parlament, also auch wir hier, die kantonsübergreifende Spitalwahl einführen und ermöglichen. Die Idee dabei war natürlich, dass Kantone nicht mehr zahlen müssen als für die innerkantonale Behandlung, wenn Patientinnen und Patienten sich ausserkantonal behandeln lassen.

Nun ist eben das Phänomen aufgetaucht, dass Referenztarife für ausserkantonale Behandlungen so angesetzt wurden, dass sie deutlich unter den sonst real praktizierten und festgelegten Tarifen des Wohnkantons der betreffenden Person liegen. Das ist faktisch eine Untergrabung des Wettbewerbs und auch eine Benachteiligung der Betroffenen.

Das Ziel dieser Motion ist es, dass weiterhin ein Preis- und Qualitätswettbewerb unter korrekten und fairen Bedingungen stattfinden kann, auch wenn sich Patientinnen und Patienten für eine ausserkantonale Behandlung entscheiden. Das schaffen wir, indem für eine solche Behandlung im Grundsatz gleich viel bezahlt wird wie für eine Behandlung im eigenen Kanton. Das ist die Absicht dieser Kommissionsmotion.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesem Vorstoss zuzustimmen.