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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die neuen Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung sind ja, das hat Herr Ständerat Philipp Müller in Erinnerung gerufen, am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Das heisst einfach, wir haben zurzeit noch wenig verlässliche Informationen dazu, wie sie in der Praxis tatsächlich angewendet werden. Das ist eine Tatsache.

Das Bundesamt für Statistik hat diesen Sommer im Rahmen der Strafurteilsstatistik erste Zahlen zur Landesverweisung publiziert. Aber diese Statistik stützt sich natürlich auf Urteile, die im Jahre 2017 rechtskräftig geworden und ins Strafregister eingetragen worden sind. Die Urteile, die 2017 rechtskräftig geworden sind, betreffen zu einem grossen Teil Anlasstaten, die noch vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung begangen wurden. Das ist zwar vielleicht nicht angenehm festzustellen, aber es ist eine Tatsache: Der grosse Teil der Anlasstaten wurde begangen, bevor die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind. Die Urteile zu Anlasstaten, die 2017 begangen worden sind, also nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung, werden zu einem guten Teil erst 2018 oder später rechtskräftig. Es sind ja häufig schwere Fälle, es dauert entsprechend, da gibt es Rekursmöglichkeiten. Es ist also im Moment zu früh, um zu sagen, wer aufgrund der neuen Gesetzgebung rechtskräftig verurteilt worden ist, und daraus Schlüsse zu ziehen. Das heisst, es wird noch etwa zwei bis drei Jahre dauern, bis verlässliche Zahlen über die Landesverweisung vorliegen.

Der Bundesrat will jetzt aber nicht einfach zwei bis drei Jahre warten und sagen: Wir schauen dann, und dann beurteilen wir die Lage neu. Wir wollen die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung jetzt fortlaufend und aufmerksam verfolgen, und wenn sich abzeichnet, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt wird, dann ist der Bundesrat bereit, eine geeignete Gesetzesanpassung vorzuschlagen. Ich glaube, das ist wichtig, es geht hier nicht um Justizkritik. Von daher sind wir der Meinung, der Wortlaut der Motion lässt genügend Raum, um später zu sagen, wie eine allfällige Gesetzesänderung konkret aussehen soll. Es wird ja noch nicht festgelegt, wie sie genau aussehen muss. Das ist der Rahmen, in welchem der Bundesrat bereit ist, diese Motion umzusetzen.

Ich bitte Sie: Man kann versuchen, mit solchen Fragen Politik zu machen, aber ich glaube, es ist unsere Verantwortung, auch der Bevölkerung, die ja abgestimmt hat, die vielleicht bestimmte Vorstellungen hat, einfach transparent zu sagen: Die neue Regelung für Ausschaffungen gilt erst für Fälle, die nach dem Oktober 2016 geschehen sind; dann werden sie aufgrund der neuen Gesetzgebung beurteilt, und das braucht seine Zeit.

Es war sicher schwierig, diese Zahlen jetzt schon in diesem Sommer zu kommunizieren. Aber ich glaube, mit dieser Motion können wir ein bisschen Ordnung schaffen, ein bisschen Ordnung in den Prozess hineinbringen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion umzusetzen.

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