Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19
Wortprotokoll
Ich bin sehr froh über diese differenzierte Diskussion. Es ist schon so, dass man, wenn man von Gewalt und Drohung gegen Polizei, Behörden und Beamte spricht, Bilder von Ausschreitungen, von Demonstrationen vor sich hat, von rücksichtslosen Chaoten, die nicht nur gegen Beamte, sondern auch gegen unbeteiligte Personen vorgehen. Solche Vorfälle gibt und gab es leider, das muss ich sagen.
Es ist aber auch so, dass das nicht die ganze Palette von Tätern abdeckt, die Beamte oder Polizisten bedrohen. Artikel 285 StGB - um diesen Artikel geht es ja hier - betrifft auch den Bauern, der die Kantonsärztin mit dem Traktor von seinem Hof vertreibt, oder den Unternehmer, der seinen Hund auf den anrückenden Betreibungsbeamten hetzt - das ist alles schon vorgekommen -, oder, wie gesagt, die Autofahrerin, die der Verkehrspolizistin mit Schlägen droht, oder den Passagier im Zug. Es ist eben so, dass nicht nur das Täterprofil extrem breit ist, sondern auch die Tathandlungen. Das dürfen wir, wenn wir über eine Revision von Artikel 285 StGB sprechen, nicht aus den Augen verlieren.
Ihr Rat hat vor gut einem Jahr bereits eine Motion abgelehnt, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe forderte. Sie haben gesagt, das sei mit Rücksicht auf die möglichen Tathandlungen und auf die Breite der Palette unter Umständen unverhältnismässig. Ein Strafrahmen muss ja immer auch den denkbar leichtesten Fall umfassen. [PAGE 711]
Die Motion, die Sie heute beraten, stellt nochmals eine massive Steigerung gegenüber der letzten Motion dar. Sie verlangt eine unbedingte Freiheitsstrafe. Das würde nach den allgemeinen Regeln des StGB mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Eine so hohe Mindeststrafe oder eine noch höhere kennen wir heute nur für wenige Tatbestände, zum Beispiel für vorsätzliche Tötung oder qualifizierte Geiselnahme. Damit wird klar, dass hier Tathandlungen darunterfallen würden, bei denen eine solche Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe wirklich zu hoch und unverhältnismässig wäre.
Der Kommissionssprecher und jetzt auch Herr Ständerat Engler haben darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung die Erhöhung der Mindeststrafe bei schwerer Körperverletzung diskutieren werden. Der Bundesrat schlägt vor, bei schwerer Körperverletzung die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu erhöhen und bei schweren Fällen von Gewalt, insbesondere auch gegen Beamte, eine erhebliche Verschärfung vorzusehen. Herr Ständerat Engler hat es gesagt, und ich denke auch, das ist der richtige Ort, um diese Fragen zu diskutieren.
Es gibt auch noch das Postulat 13.4011 der RK-NR, "Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt". Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass wir auch sehen: Strafrechtlicher Schutz ist das eine, aber es gibt eben auch ein Bedrohungsmanagement, es gibt arbeitsrechtliche Massnahmen. Wir wissen heute, dass z. B. die Praxis der Strafanzeigen innerhalb der verschiedenen Kantone und Polizeikorps sehr unterschiedlich ist. Sie können im StGB schreiben, was Sie wollen; wenn keine Anzeige gemacht wird, dann passiert zuerst mal gar nichts. Wir wissen, dass die Kantone jetzt intensiv daran arbeiten, dass z. B. Polizistinnen und Polizisten unterstützt werden, wenn sie eine Strafanzeige einreichen wollen, und dass es auch eine Kultur der Inakzeptanz gibt, dass eine Strafanzeige eben nicht ein Zeichen von Schwäche ist, sondern ein Zeichen von Stärke und dass man eben sagt, die Gesellschaft akzeptiert das nicht. Das können wir auch zum Ausdruck bringen, indem wir Strafanzeigen unterstützen, aber dazu braucht es eben, wie gesagt, zum Teil auch eine Kultur.
In diesem Sinne danke ich Ihrer Kommission für die, wie gesagt, differenzierte Diskussion und für das, was Sie damit zum Ausdruck bringen. Wenn Sie die Motion ablehnen, und das ist auch die Meinung des Bundesrates, dann sagen Sie nicht: Es ist uns egal, was da mit den Beamten und den Polizisten passiert. Sie sagen im Gegenteil: Wir tun etwas.
Wir haben bereits etwas aufgegleist. Das werden Sie oder der Nationalrat in Kürze diskutieren können, und dann, glaube ich, können wir für die Behörden, Beamten und Polizisten tatsächlich etwas Gutes tun und ihre Situation verbessern.