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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen tatsächlich die Annahme der Motion beantragt, natürlich auch, weil dem Bundesrat der Opferschutz wichtig ist. Es geht darum, dass man eine Verbesserung der Vollstreckung von Gewaltschutzurteilen will. Der Bundesrat war der Meinung, dass man dieses Anliegen im Rahmen der Gewaltschutzvorlage behandeln solle. Wie Herr Ständerat Jositsch richtig gesagt hat, wäre es zum damaligen Zeitpunkt auch noch möglich gewesen, das dort einzubringen und zu behandeln, denn das Anliegen betrifft ja ganz gezielt den Gewalt- und Persönlichkeitsschutz.

Ihre Kommission beantragt Ihnen jetzt einstimmig die Ablehnung, mit den beiden Argumenten, dass erstens das Parlament die erwähnte Vorlage bereits berät und man zuerst einmal schauen will, ob die Neuerungen ihre Wirkung zeigen. Zweitens ist - das ist absolut richtig - das Instrument der Ordnungshaft unserem Recht fremd, und seine Einführung wirft in der Tat schwierige Fragen auf. Deshalb möchte Ihre Kommission nun die Frage im Rahmen der Anpassung von Artikel 292 StGB prüfen. Ich denke, die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen wäre eine Gelegenheit dazu. Diese ist ja offenbar in Ihrer Kommission hängig.

Ich muss Ihnen sagen, dass ich Verständnis für die Haltung der Kommission habe, trotz dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates. Es macht tatsächlich Sinn, dass das Parlament jetzt zuerst die Gewaltschutzvorlage zu Ende berät. Das ist übrigens gestern passiert, der Nationalrat hat die Vorlage zu Ende beraten. Es macht auch Sinn, dass wir die Neuerungen auch mal in der Praxis sich bewähren lassen.

In diesem Sinne muss ich Ihnen sagen, dass ich gut damit leben kann, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, die Motion heute ablehnen und das berechtigte Anliegen aber dann zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen.