Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19
Wortprotokoll
Ich begrüsse es ausserordentlich, dass diese positive Stimmung in Ihrem Rat vorhanden ist. Sie ist es auch im Bundesrat. Wir wollen nämlich bei der Integration wirklich alles dafür tun, dass Menschen und vor allem auch junge Menschen, die in unser Land kommen, auch beruflich gut und rasch integriert sind. Wir alle wissen: Das Teuerste, was es gibt - und zwar nicht nur finanziell, sondern auch sozial -, sind nichtintegrierte Menschen, Menschen, die in unserem Land den Rank nicht finden und Probleme machen. Dann haben wir die entsprechenden Folgekosten. Darum haben wir, denke ich, von der Stossrichtung her überhaupt keine materiellen Differenzen.
Wir haben aber die Ausgangslage - und ich habe da eine etwas unangenehme Aufgabe -, dass ja zwei Departemente involviert waren, die zusammen mit den Kantonen eine Integrationsagenda im engeren Sinn festgelegt haben. Mit dabei waren die Konferenz der Kantonsregierungen, die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Es war mit zwei Departementen vonseiten Bund und den genannten Kreisen vonseiten der Kantone also breit angelegt. Wir haben eine klare Stossrichtung festgelegt, wie wir eine rasche und schnelle Integration fördern wollen, wir haben einen verbindlichen Integrationsprozess und auch die entsprechende Unterstützung durch den Bund definiert. Die Integrationspauschale haben wir erhöht.
Das ist für den Bereich der Personen, die über die Asylschiene in die Schweiz gekommen sind. Warum haben wir das dort so festgehalten? Weil hier die Zuständigkeit des Bundes ganz klar gegeben ist. Hier entscheidet der Bund rechtlich abschliessend darüber, wer in diesem Land bleibt. Er entscheidet nicht willkürlich, sondern gestützt auf das Asylrecht. Hingegen - das haben Sie ja auch festgestellt - liegt die Zuständigkeit dafür, diese Entscheide für Personen zu fällen, die aus dem EU-/Efta-Raum oder aus Drittstaaten im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, bei den Kantonen.
Ich kann Ihnen sagen, in dieser breitangelegten Arbeitsgruppe haben wir diese Fragen intensiv diskutiert. Ich kann Ihnen auch versichern, dass sich die Kantone und der Bund bewusst und einig darüber waren, dass es ebenso wichtig ist, auch hier die Integration zu fördern. Wir machen keinen Unterschied, ob eine Person aus dem Asylbereich oder aus dem EU-/Efta-Raum kommt, aber wir haben einfach andere rechtliche Rahmenbedingungen. Das ist das Einzige, wo wir im Moment eine Differenz haben - nicht bei der Zielsetzung, nicht beim Engagement, sondern bei den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor allem können wir für Personen, die aus dem EU-/Efta-Raum in die Schweiz kommen, keine verbindlichen Integrationsvorgaben machen. Das können wir nicht, Sie kennen die Rechtsgrundlagen. Diese Personen haben auch in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit das Recht auf Gleichbehandlung mit Inländerinnen und Inländern. Wir haben dort einfach nicht die gleichen Möglichkeiten.
Wie sind wir nun verblieben? Mir ist wichtig, dass Sie gehört haben, dass unsere Grundlagen die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind, die dann aber auch den Finanzierungsmechanismus für die anfallenden Kosten bestimmen. Der Bund hat in diesem Rahmen noch einmal ganz klar bestätigt, dass er an diesem Finanzierungsmechanismus festhalten will. Das wollen übrigens auch die Kantone. Sie haben nie verlangt, dass wir die Zuständigkeit in Bezug auf die Finanzierung ändern.
Das heisst, im Bereich der Berufsbildung beträgt die Richtgrösse für die Bundesbeteiligung an den Aufwendungen der öffentlichen Hand einen Viertel. Das steht so im Berufsbildungsgesetz. Die anrechenbaren Kosten seitens der Kantone sind auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt. Bei der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung - ich glaube, Herr Ständerat Noser hat noch das Vorbereitungsjahr angesprochen - haben wir festgehalten, dass diese im Normalfall ein Jahr dauert, dass die zuständigen kantonalen Berufsbildungsämter dieses Vorbereitungsjahr aber individuell um ein Jahr verlängern können und dass dann die entsprechende finanzielle Beteiligung des Bundes ebenfalls gegeben ist.
Der Bund hat sich dazu verpflichtet, diesen Anteil weiterhin zu leisten. Er hat sich dazu verpflichtet, dass im Rahmen der BFI-Botschaft diese Gelder bereitgestellt werden. Falls sich zeigen sollte, dass das nicht genügt, hat er sich bereiterklärt, die entsprechenden Gelder aufzustocken. Und zwar geht das nicht zulasten von anderen Bereichen, sondern er wird das speziell beantragen.
Wir haben uns auch noch einmal darauf geeinigt und das Ziel bekräftigt, dass 95 Prozent aller nachgezogenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen sollen. Ich bitte Sie, sagen Sie jetzt nicht einfach, da wolle man wieder verzögern. Denn ohne diese Basis, die jetzt erarbeitet wird, können wir gar keine vernünftigen Entscheide fällen.
Was wird jetzt erarbeitet? Da berichte ich jetzt halt aus dem WBF, aber wir sprechen das eng ab. Das SBFI und die Erziehungsdirektorenkonferenz haben einen Bericht in Auftrag gegeben - das haben sie bereits gemacht -, um Auskunft über die Grösse der Zielgruppe zu erhalten. Man war sich über die Grösse der Zielgruppe - um wie viele Personen geht es überhaupt? - nicht einig. Man hatte hier das Zahlenmaterial nicht, das ist eine Tatsache. Ich kann Ihnen hier nur berichten; unser Departement ist in diesem Sinne nicht involviert. Man will aber nicht nur die Grösse der Zielgruppe eruieren, sondern auch deren Bildungsprofil. Auf dieser Grundlage sollen allenfalls zusätzlich erforderliche Integrations- und Bildungsangebote aufgezeigt werden.
Dieser Bericht ist in Auftrag gegeben worden. In den Unterlagen, die mir das WBF zur Verfügung gestellt hat, steht, dass er bis Ende 2019 vorliegen soll. Das ist dann die Grundlage, um sich über zusätzliche Bildungs- und Integrationsangebote für diese Gruppe der jugendlichen Nachgezogenen zu äussern. Sie kommen wie gesagt aus dem EU-/Efta-Raum oder beim Familiennachzug aus Drittstaaten. Ich kann Ihnen also nicht mehr sagen, als dass wir das genau gleiche Ziel haben. Sie könnten somit die Motion auch annehmen.
Ich habe aber von Ihnen nicht gehört - und ich bin froh, dass ich das nicht gehört habe -, dass Sie die rechtlichen Zuständigkeiten für die Finanzierung über den Haufen werfen wollen, dass Sie das ganz neu aufgleisen wollen. Vielmehr wollen Sie den Bundesrat - ich spüre, dass die Motion [PAGE 707] angenommen wird - im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten mit Ihrer Motion auffordern, vielleicht etwas schneller vorwärtszumachen. Sie wollen eine Berichterstattung darüber haben, was jetzt läuft. Ich kann im Bundesrat gerne einbringen, dass Sie da ein bisschen Druck machen. Aber ich bin froh, von Ihnen nicht gehört zu haben, dass Sie die rechtlichen Zuständigkeiten in diesen ganzen Mechanismen, auch in diesen Finanzierungsmechanismen ändern wollen.
In diesem Sinne: Machen Sie, was Sie wollen. (Heiterkeit) Aber wir sind motiviert, und ich verstehe, dass es für Sie vielleicht etwas zu wenig schnell geht.