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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Ich verstehe, Frau Ständerätin Bruderer Wyss, dass Sie das Thema beschäftigt. Es beschäftigt den Bundesrat auch. Denn es ist so, das haben Sie auch gesagt, dass die Digitalisierung - und ich würde noch sagen: kombiniert mit der Globalisierung - heute nicht nur die Wirtschaft betrifft. Es gibt neue Berufe, neue Herausforderungen in Bildung und Forschung und natürlich auch für den Gesetzgeber; Sie haben es angesprochen. Es geht um das Tempo, um den Wandel und um die Frage: Wie kann man diesem Wandel gerecht werden? Es geht darum, dass man den Möglichkeiten, die gerade auch durch die Digitalisierung gegeben sind, gerecht wird. Da braucht es vielleicht tatsächlich auch andere, neue Wege, auch bei der staatlichen Regulierung.

Gleichzeitig, muss ich Ihnen sagen, gibt es natürlich auch eine langjährige Praxis der Gesetzgebung in unserem Land, die sehr präzise ist. Ich denke nicht, dass die Schweiz überreguliert ist. Wenn ich es zum Teil mit Gesetzen in anderen Staaten vergleiche, dann denke ich, dass die Schweiz noch relativ schlank ist. Aber mir ist jetzt, während Sie gesprochen haben, die Swissness-Vorlage in den Sinn gekommen. Da haben wir am Schluss im Gesetz noch etwas für die Salatsetzlinge und für die Milch usw. aufgenommen. Jeder wollte sein Ding im Gesetz geregelt haben oder dann zumindest in der Verordnung. Es gibt eine Diskrepanz zwischen den einzelnen Interessen. Diese werden bei uns durch unser Milizsystem auch sehr direkt eingebracht, und das schätzen wir auch. Aber diesem Bedürfnis gerecht zu werden und dem Bedürfnis, vielleicht mal etwas nicht ganz bis ins Detail geregelt zu haben, um auch Offenheit und Flexibilität zu haben, das ist eine enorme Herausforderung.

Sie haben auch erwähnt, dass es dann auch den Aspekt der Rechtssicherheit gibt. Am Schluss muss eine Regelung überprüft werden können, sie muss vor den Gerichten standhalten. Das ist in diesem ganzen rechtlichen System, denke ich, schon auch eine Anforderung, die wir nicht einfach so übersehen können, und das wollen Sie auch gar nicht.

Eine interessante Erfahrung habe ich jetzt im Asylbereich gemacht. Wir haben das Asylgesetz mit einer Testphase gemacht. Ich denke, das war etwas Neues, und im Gesundheitsbereich ist jetzt das EDI daran, sich solche Überlegungen zu machen, nämlich dass man sagt, man muss im Rahmen solcher Entwicklungen auch Möglichkeiten schaffen, einmal etwas eins zu eins auszuprobieren, aber gleichzeitig natürlich Rechtssicherheit gewährleisten. Gerade im Asylbereich können Sie nicht sagen: Wir probieren mal ein bisschen neue Verfahren, und diejenigen, die da herausgefallen sind, haben dann Pech gehabt. Auch bei der Gesundheit kann man das nicht einfach tun. Trotzdem denke ich: Erfahrungen zu sammeln, bevor man alles en détail festlegt, ist sicher auch eine Möglichkeit, die wir vielleicht in Zukunft vermehrt in Anspruch nehmen können.

Wir haben auch in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wieder Diskussionen darüber, dass einzelne Ämter, einzelne Bereiche gerade wegen der Digitalisierung für sich herausnehmen möchten, die Dinge etwas anders anzupacken und etwas anderes auszuprobieren. Doch dann sind da noch das Beschaffungsrecht und hundert Vorschriften, die wir uns gegeben haben und die alle dagegensprechen; wir haben das kürzlich diskutiert. Und es hiess dann, dass andere es auch machen wollen, wenn die einen es machen dürfen; oder man fragte sich, warum das eine Amt etwas dürfe und das andere nicht. Damit möchte ich Ihnen aufzeigen, dass der Bundesrat diese Fragen prüft und sich sehr viel überlegt, auch wenn er nicht gleich die eine Antwort bereithat.

Sie haben mit Ihrer Interpellation insofern, glaube ich, schon auch die richtigen Fragen gestellt. Wir sind gerne bereit, da weiterzuarbeiten und Ihnen allenfalls dann auch Vorschläge [PAGE 716] zu unterbreiten. Wir sind gespannt zu erfahren, wie Sie darauf reagieren werden.