Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-09-19
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 17. Januar dieses Jahres in Erfüllung des Postulates 16.4028, "Schweizer Ortsbilder erhalten", festgehalten, dass die massgebenden Grundsätze und das Verfahren für die Bezeichnung der Objekte des Isos klar und verbindlich geregelt sind und keiner grundsätzlichen Überprüfung bedürfen. Um die Umsetzung der Zielsetzung für eine Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Ortsbildschutz im Rahmen der Interessenabwägung weiter zu verbessern, hat er dem EDI und dem UVEK den Auftrag erteilt, diesbezügliche Empfehlungen zu entwickeln und einen allfälligen Handlungsbedarf bezüglich Erhebung und Anwendung des Isos zu prüfen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen dieser Arbeiten auch die Anliegen des Motionärs geprüft werden könnten.
Das Anliegen des Motionärs haben Sie vorhin vernommen. Es geht ihm nicht um eine verbesserte Interessenabwägung, sondern es geht ihm um eine Schwergewichtssetzung. Die Schwergewichtssetzung betrifft eindeutig die baulichen Massnahmen und nicht den Ortsbildschutz. Daher bin ich der Auffassung, dass man diese Motion nicht unterstützen sollte.
Ich wundere mich etwas über die Haltung des Bundesrates: In seinem Bericht "Schweizer Ortsbilder erhalten. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Fluri 16.4028 vom 15. Dezember 2016" schreibt der Bundesrat auf Seite 25, dass die erwähnte Arbeitsgruppe das Fazit ziehe, "dass das Isos die Verdichtung nicht grundsätzlich verhindert, sie aber anspruchsvoller machen kann". Weiter heisst es: "Als Fachinventar ist es das Instrument, das dazu beitragen kann, eine Verdichtung zu einer hochwertigen Verdichtung zu machen. Die Aufträge von Isos (Ortsbildschutz) und RPG (Verdichtung) und deren gemeinsame und sorgfältig abgestimmte Umsetzung stellen eine Chance für die Verbesserung der Lebensqualität dar."
Das Isos und das RPG stellen eine Chance für die Verbesserung der Lebensqualität dar. Wenn der Motionär vorhin die Situation in der Stadt Zürich erwähnt hat, dann darf ich meinerseits aus einem Artikel in der "NZZ" vom 7. Juli 2018 zitieren, wonach sich der Heimatschutz und die Stadt Zürich über den Ortsbildschutz dahingehend geeinigt haben, dass das Bundesinventar Isos "bei künftigen Planungen stärker beachtet werden" soll. Also auch die Stadt Zürich, die nach den Ausführungen des Motionärs angeblich so dicht bebaut ist, dass [PAGE 1460] kaum mehr Raum für Ortsbildschutz bleibt, hat sich für eine Beachtung der Isos-Kriterien entschieden.
Abschliessend darf ich auch noch die Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Frau Isabelle Chassot, in der "NZZ" vom 4.[NB]September - vor einigen Tagen - zitieren. Sie sagt: "Dem Ziel eines lebenswerten Lebensraums ist auch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) verpflichtet ... Eines ist klar: Verdichtung braucht Qualität. Hohe baukulturelle Qualität erreichen wir indes nicht durch einseitigen Abbau von Denkmal- und Ortsbildschutz oder unreflektierte Vereinfachung von Planungs- und Bauprozessen. Wir müssen uns vielmehr fragen, wie es uns gelingen kann, einen identitätsstiftenden und inklusiven Lebensraum für alle zu gestalten." Wir sind der Auffassung, dass diese Identitätsstiftung nach wie vor sehr wichtig ist. Genau diesem Zweck dient das Isos, und dieses Isos darf nicht herabgestuft werden.
Deswegen bitte ich Sie, auch in Konsequenz der Ausführungen des erwähnten Berichtes zu meinem Postulat, diese Motion abzulehnen.