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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2018-09-19

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und der Minderheit zu folgen. Es geht hier letztlich um zwei Fragen. Erste Frage: Was ist ein sogenannt gerechtes Wahlsystem? Zweite Frage: Muss die Antwort, was ein gerechtes Wahlsystem sein soll, in der ganzen Schweiz genau gleich ausfallen, oder darf die Bevölkerung in den Kantonen diese Frage abschliessend beantworten?

Bis vor gut einem Jahrzehnt wurde die Frage nach einem gerechten Wahlsystem den Kantonen überlassen. Die Kantone waren gemäss bis vor fünfzehn Jahren gültiger Praxis des Bundesgerichtes in der Ausgestaltung ihres Wahlsystems weitgehend frei. Seit fünfzehn Jahren aber haben Bundesgerichtsurteile die Freiheit der Kantone stark eingeschränkt.

Die Vorlage nimmt das Anliegen von zwei Standesinitiativen auf, darunter auch eine aus meinem Kanton. Die beiden Stände stören sich daran, dass das Bundesgericht Artikel 34 der Bundesverfassung zu eng auslegt, den Spielraum der Kantone beschränkt und kantonale Eigenständigkeiten übergeht. Ich zitiere aus einer Standesinitiative: "Es ist aber gerade Ausdruck eines gelebten Föderalismus, dass gewisse Differenzierungen zwischen den Kantonen möglich und zulässig sein sollen. Nicht von ungefähr verankert die Bundesverfassung die Pflicht des Bundes, die Eigenständigkeit der Kantone zu wahren."

Auch der Bundesrat kommt nicht umhin festzustellen, dass das Bundesgericht die Kantonsautonomie in den letzten Jahren in Wahlfragen immer mehr eingeschränkt hat. Das in den meisten Kantonen in der Folge eingeführte Wahlsystem nach Pukelsheim wird zum Beispiel nicht in allen Kantonen der Situation und den historischen und kulturellen Gegebenheiten gerecht. Es gibt zum Beispiel Kantone, in welchen die Gemeinden Wahlkreise darstellen. Die Deputationen aus diesen Gemeinden in das kantonale Parlament sind dort immer auch mit der Aufgabe betraut, die Anliegen ihrer Gemeinden auf Kantonsebene einzubringen. Die Gemeinde wählt sozusagen ein Stück weit auch ihre Vertretung im kantonalen Parlament.

Das Wahlsystem nach Pukelsheim durchbricht genau diese Gemeindeautonomie. Nicht ausschliesslich diejenigen Kandidierenden, die in ihrer Gemeinde die meisten Stimmen gemacht haben, werden gewählt, sondern das ganze Resultat im ganzen Kanton oder im ganzen Wahlkreis, je nachdem, bestimmt den Ausgang der Wahlen in diesen kleinen Gemeinden und übersteuert dort. Es geht nicht darum, ob man das gut findet oder nicht - ich finde es nicht gut -, sondern es geht darum, dass es den Kantonen überlassen werden soll, wie stark sie historisch gewachsene Strukturen und Eigenheiten auch in ihrem Wahlsystem behalten können oder nicht.

In der Konsequenz gehe ich - Kollege Rutz hat es schon angetönt - noch weiter: Wenn man nur noch Wahlsysteme zulässt und als zulässig betrachtet, die bei der Verteilung der Mandate zuerst alle Stimmen aus allen Wahlkreisen zusammennehmen, dann heisst das in der Konsequenz, dass früher oder später bei den Nationalratswahlen die Kantonsgrenzen ebenfalls eliminiert werden können und die Schweiz als ein einziger Wahlkreis betrachtet werden kann. Wenn man nämlich die unterschiedlich hohen Wahlquoren zwischen den Gemeinden und Wahlkreisen in den Kantonen als unzulässig erachtet, dann muss man auch zum Schluss kommen, dass die unterschiedlich hohen Wahlquoren zwischen den Kantonen ebenso nicht zulässig sein können. Dieser möglichen Entwicklung schiebt die Vorlage einen Riegel, indem sie eben die Autonomie der Kantone und den Föderalismus stärkt.

Ein letztes Argument für Eintreten: Sie können sich hier darüber unterhalten, ob Sie das gut finden oder nicht. Es ist aber wichtig, dass Sie diese Frage auch dem Volk unterbreiten. Die Vorlage, die aus dem Ständerat kommt, schlägt eine Verfassungsänderung vor. Es gibt eine Volksabstimmung, wenn das hier durchkommt. Haben Sie doch den Mut, und gehen Sie mit dieser Frage, ob die Kantone mehr Autonomie in ihrem Wahlsystem behalten sollen, ja oder nein, vors Volk! Beantworten Sie diese Frage nicht hier drin, indem Sie einfach nicht eintreten mit der Folge, dass das Volk sich nicht dazu äussern darf. Wenn das Volk dann sagt: "Wir wollen nicht, dass die Kantone mehr Autonomie erhalten", dann ist das zu akzeptieren, und dann ist diese Frage entschieden. In diesem Sinne ist Angst vor dem Volk wohl der schlechteste Ratgeber.

Deshalb bitte ich Sie, hier auf diese Vorlage einzutreten.