Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-09-19
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19
Wortprotokoll
Wir diskutieren hier ein etwas unseliges Thema. Es ist eigentlich traurig, dass die Kantone Uri und Zug diese Initiativen überhaupt lancieren mussten, weil die verfassungsrechtliche Ordnung, die Kompetenzen eigentlich klar wären. Für die Genehmigung der kantonalen Verfassungen und damit auch für die Ordnung der Wahlsysteme in den Kantonen ist die Bundesversammlung und nicht das Bundesgericht zuständig; das aus gutem Grund, weil diese Wahlsysteme eben auch historisch gewachsen sind. Wir dürfen hier nicht nur etwas dazu sagen, wir müssen etwas dazu sagen, wir müssen unsere Verantwortung wahrnehmen. Es beunruhigt mich zunehmend, dass wir hier offensichtlich nicht mehr dazu in der Lage sind, nicht mehr bereit sind, sondern uns immer wieder an der Praxis des Bundesgerichtes orientieren, welches meines Erachtens seine Kompetenzen in diesem Kontext klar überschreitet.
Die Vorgabe, welche die Bundesverfassung den Kantonen gibt, ist vor allem in Artikel 51 der Verfassung: Die Kantone müssen sich eine demokratische Verfassung geben, das heisst, sie müssen ein vom Volk in direkter Wahl bestelltes Parlament haben. Damit erschöpft es sich dann auch schon bald, im Wissen eben, dass der Verfassunggeber gut beachtet hat, dass die Kantone ganz unterschiedlich sind.
Wenn Ihnen das Schweizer System lieb ist und Sie den Schutz der sprachlichen und kulturellen Minderheiten hochhalten, dann müssen Sie hier für Eintreten stimmen.
Schauen Sie einmal, was das Bundesgericht möchte: Das Bundesgericht will eine Erfolgswertgleichheit, eine Zählwertgleichheit und eine Stimmkraftgleichheit. Auf Deutsch übersetzt heisst das: Es müssen möglichst gleich grosse Wahlkreise existieren, damit jeder Stimmbürger in der gleichen Situation ist wie der andere. Jetzt schauen Sie einmal unser Land an: Da sehen Sie auf den ersten Blick, dass das nie und nimmer geht. Es wird auch allen klar, dass die Schweiz nicht mit dem Rechenschieber entstanden ist, sie ist nicht ein theoretisch konstruierter Zentralstaat, sondern sie ist historisch gewachsen. Mit diesem Wachstum verbunden war immer die direkte Demokratie, die direkte Mitsprachemöglichkeit der Bürger über Sachfragen, aber eben auch über Fragen der staatlichen Organisation, was uns, mit all unseren verschiedenen Kulturen, Sprachen und Traditionen, überhaupt erst ermöglicht hat zusammenzuleben.
Heute diskutieren wir eigentlich auch über die Sitze von Kollege Daniel Fässler, von Kollege Martin Landolt, von den Kollegen Pierre-Alain Fridez und Jean-Paul Gschwind, von Kollege Peter Keller sowie von Kollege Karl Vogler. Sie müssen wissen: Wenn Sie diese Rechtsprechung des Bundesgerichtes fertig denken, kommen Sie automatisch zum Schluss, dass die Ordnung, die wir für die Nationalratswahlen vorsehen, eigentlich verfassungswidrig ist. Das ist natürlich eine Absurdität, aber es zeigt, wie schräg das Bundesgericht mit seiner Argumentation und mit diesen Behauptungen liegt. Wenn wir so weitermachen und uns immer mehr nach den theoretischen Vorgaben des Bundesgerichtes richten, werden wir in Kürze einen Wahlkreis Innerschweiz, einen Wahlkreis Bern-Jura usw. haben. Als Zürcher könnte mir das eigentlich egal sein, weil die Zürcher immer ihre Sitze haben werden. Aber ich glaube, dass die Schweiz ein wunderbares Land ist, und ich schätze es, dass wir, mit so vielen verschiedenen Kulturen, Sprachen und Minderheiten, hier zusammenleben können. Darum ist es wichtig, dass wir hier die Ordnung und auch den Respekt vor den Minderheiten und den kleineren Kantonen bewahren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass diese über ihre Wahlsysteme selber diskutieren und beschliessen können.
Was die beiden Initiativen wollen - darüber müssen wir uns im Klaren sein -, ist keine Neuerung! Was die beiden Initiativen wollen, ist die Wiederherstellung der Ordnung, welche bis vor wenigen Jahren völlig unbestritten war, bis das Bundesgericht dann mit diesen theoretischen Experimenten gekommen ist.
Vielleicht hilft es, wenn ich einen sozialdemokratischen Kollegen zitiere. Kollege Martin Schubarth, alt Bundesrichter, hat vor wenigen Jahren geschrieben: "Ein grundlegendes Menschenrecht ist der Respekt vor anderen Kulturen und der Respekt vor rechtlichen Lösungen, die sich aus einer anderen historischen Entwicklung erklären." Er zitiert dann den deutschen Rechtsphilosophen Max Ernst Mayer, der gesagt hat: "Rechtsnormen müssen übereinstimmen mit Kulturnormen, deren Verbindlichkeit das Individuum kennt und anerkennt." Uri ist nicht Basel! Graubünden ist nicht Genf! Das sind verschiedene Kantone, die unterschiedlich gewachsen sind. Alle sind demokratisch, überall haben die Bürger viel mehr Mitspracherechte als in allen anderen Ländern Europas. Das müssen wir bewahren! Hören wir auf mit solch zentralistischen und theoretischen Experimenten.
Ich bitte Sie, im Sinne des Ständerates für Eintreten zu stimmen und die beiden Initiativen zu unterstützen.