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Flach Beat · Nationalrat · 2018-09-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die Grünliberalen bitten Sie, der Mehrheit zu folgen und nicht einzutreten.

Es hat sich aus den letzten Voten und auch aus den gestellten Fragen herauskristallisiert, worum es in dieser Frage geht. Es geht, in meinen Augen, darum, ob schon mal der Titel dieses Bundesbeschlusses richtig ist: "Bundesbeschluss über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren". Dieser Titel ist falsch. Der Titel müsste lauten: "Bundesbeschluss über die völlige Freiheit der Kantone, auch über die Verfassung hinausgehend ihr Wahlverfahren selbstständig zu regeln". Das Bundesgericht hat nicht gesagt, dass die Kantone nicht frei sind. Die Kantone sind selbstverständlich frei, beispielsweise ein Mischverfahren anzuwenden und darin ihre traditionellen und gebietsmässigen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Aber das Bundesgericht hat auch gesagt: Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung sind ebenso massgebend, und die Kantone haben sich daran zu halten, dass das Stimm- und Wahlrecht von Wahlberechtigten gewährleistet ist. Diese Wahl- oder Abstimmungsfreiheit, meinen Willen kundzutun, ist eingeschränkt, wenn ich irgendwo wähle und es 33 Prozent der Stimmen braucht, um einen Sitz zu erlangen. Das bedeutet eine völlig überproportionale Bevorzugung von grossen oder sehr grossen Parteien selbstverständlich, und es verhindert auch, dass kleinere Parteien überhaupt eine Chance haben, zu einem Sitz zu kommen.

Es wurde dann gesagt, das sei auch dringend notwendig, weil man ja quasi eine Ortsvertretung haben müsse, ein geografisches Gebiet würde durch diese Stimmabgabe vertreten und darum sei es zwingend, dass man diese Hürde schaffe. Aber diese Hürde muss nicht in dieser Art und Weise bestehen. Es ist, wie gesagt, auch möglich, dass man Mischsysteme macht.

Wahrscheinlich ist es auch so, dass kein Wahlsystem absolute Gerechtigkeit bringen würde. Es gibt immer Gewinner und Verlierer. Es gibt immer Gegenden, die in ihren Wahlkreisen halt sehr klein sind. Diese Unterschiedlichkeit ist einfach gegeben. Es gibt aber auch ganz klar komplett ungerechte Wahlsysteme. Wenn wir jetzt eintreten und diesen Bundesbeschluss annehmen, dann öffnen wir Tür und Tor für genau solche Systeme, nämlich komplett ungerechte.

Wenn Sie eintreten, dann werden wir nicht ein gerechteres System erhalten. Deshalb macht es auch keinen Sinn, vors Volk zu gehen. Wir haben die Bundesverfassung, die besagt, dass bei uns quasi "one man, one vote" gilt. Wenn wir davon abweichen, kommen wir in ein Demokratieverständnis hinein, das grosse Teile der Bevölkerung ausschliesst. Sie haben dann gar keine Möglichkeit mehr. Wenn sie das zweite oder dritte Mal gewählt und festgestellt haben, sie hätten ihren Wahlzettel geradeso gut in den Papierkorb werfen können, dann gehen sie nicht mehr wählen, aber die Faust im Sack machen sie trotzdem.

Wir erleben auf der ganzen Welt eine gewisse Verdrossenheit von Menschen, die glauben, dass sie nicht genügend Gehör von der Politik bekommen. Darum achten wir darauf, dass die Stimme von jedem, der wählt, auch gezählt wird und dass wir hier nicht Hürden schaffen, die gegen die Bundesverfassung sind.

Ich bitte Sie namens der Grünliberalen, der Mehrheit zu folgen und nicht einzutreten.

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