Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-09-19
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-09-19
Wortprotokoll
Ein Polizist braucht seine Waffe, weil er aufgrund seines Jobs in eine gefährliche Situation geraten kann. Er geht ja nicht freiwillig zu Raubüberfällen, Demonstrationen hin, wo Pflastersteine fliegen, oder insbesondere - darüber haben wir gestern hier im Rat gesprochen - in private Haushalte, weil Nachbarn Hilferufe aus der nachbarlichen Wohnung hören. Er kann dann in eine Situation häuslicher Gewalt geraten, wo es dann plötzlich eskaliert und der Täter allenfalls eine Waffe, ein Messer, eine Pistole zückt. Es kann dann vorkommen, dass ein Polizist in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, ob er seine Waffe zieht, um sein Leben oder das Leben eines Kollegen zu schützen. Wenn ein Polizist in einer solchen Situation seine Waffe leider benutzen muss, dann wird er fast wie ein Verbrecher behandelt. Es folgen eine Dispensierung, eine Untersuchung, oft eine Anklage, auch eine Gerichtsverhandlung. Leider ist es auch schon zu Verurteilungen in erster Instanz gekommen, und dies nur, weil der Polizist seinen Job gemacht hat.
Wenn ein Sekretär im Büro einen Fehler macht, dann muss er nicht damit rechnen, verurteilt zu werden. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen berücksichtigen, ob es eine Privatperson, ein Verbrecher ist, der eine Waffe zieht, oder ein Polizist, der nur seinen Job macht, in Notwehr handelt und dies eben innerhalb von Sekundenbruchteilen entscheiden muss. Während der Polizist in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, hat der Staatsanwalt oder der Richter Monate, wenn nicht mehr als ein Jahr Zeit, um zu urteilen, ob der Polizist richtig gehandelt hat. Man hat die Möglichkeit zu überlegen: Er hätte noch diese Möglichkeit gehabt, hätte sich zurückziehen können, er hätte gar nicht erst ins Haus hineindürfen usw. Aber der Polizist muss in der Situation umgehend entscheiden und kann allenfalls dafür verurteilt werden.
Das ist der Hintergrund für mein Postulat. Dem Bericht zum Postulat 13.4011 habe ich entnommen, dass es in den letzten Jahren glücklicherweise weniger solche Fälle gab, wo die Waffe eingesetzt werden musste, und dass sich die Situation insbesondere für die Polizisten - die Ausbildung, die Ausrüstung - auch verbessert hat. Darum ziehe ich mein Postulat zurück, hoffe aber, dass die Staatsanwälte und die Richter stets berücksichtigen, in welch gefährlichen Situationen sich unsere Polizisten bewegen, dass sie sich überhaupt dazu hergeben, in solchen Situationen zu arbeiten, und dass die Richter und die Staatsanwälte auch berücksichtigen, in welch kurzer Zeit von Sekundenbruchteilen die Polizisten entscheiden und handeln müssen.