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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-09-20

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-20

Wortprotokoll

Die Wasserkraft ist in der schweizerischen Energiepolitik von sehr grosser, ja strategischer Bedeutung. Diese Binsenwahrheit wird mit Recht bei jeder Gelegenheit wiederholt. In der Tat haben wir ein immenses Interesse daran, dass in dieses zentrale Gut auch in Zukunft investiert wird. Die Wasserkraft ist systemrelevant für die Stromversorgung der Schweiz und ein wichtiger Grundpfeiler der Energiestrategie 2050. Die Zielvorgaben in dieser Strategie sind ambitiös. Wir alle wissen: Es geht hier darum, in den nächsten Jahren die Produktion wesentlich zu erhöhen, bis 2050 um 9 Prozent. Gleichzeitig soll der Anteil an der gesamten Energieproduktion bei rund 60 Prozent erhalten bleiben.

Über den Grundsatz besteht also mehr oder weniger Einigkeit. Die Diskussion über die Wasserzinsen hat seit Längerem aber das Potenzial, bei den verschiedenen Stakeholdern für rote Köpfe zu sorgen. Auf der einen Seite sind die Wasserschlosskantone und die Gemeinden, die für das Gut Wasser korrekt entschädigt werden wollen. Auf der anderen Seite sind die Elektrizitätswerke, die vor dem Hintergrund der schwierigen Preissituation ein Entgegenkommen und eine Reduktion der Abgabe erwarten.

Der Bundesrat hat einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, der als zentrales Element eine Reduktion des Maximalbetrages von 110 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung, also eine Senkung um 27 Prozent, vorsah. Aufgrund der mehrheitlich negativen Reaktionen der Vernehmlassungsteilnehmer schlägt der Bundesrat nun ein pragmatisches Vorgehen vor. Er spricht sich für eine vorübergehende Weiterführung des bisherigen Maximums von 110 Franken bis Ende 2024 aus.

Dieses Vorgehen ist sehr begrüssenswert. Ich schlage Ihnen daher mit der Kommission vor, das revidierte Wasserrechtsgesetz mit den von der UREK vorgeschlagenen Anpassungen zu akzeptieren. Lassen Sie mich diesen Antrag mit drei Stichworten begründen:

1. Die Koordination mit dem neuen Strommarktdesign ist eine Conditio sine qua non. Kollege Schmid hat es bereits gesagt: Es käme einer Zwängerei gleich, wenn bei den Wasserzinsen ein neues Regime eingeführt würde, ohne die Arbeiten beim Strommarktdesign zu berücksichtigen. Auf der Grundlage des Energiegesetzes muss uns der Bundesrat bis Ende 2019 einen Entwurf für ein marktkonformes Energiemodell unterbreiten. Auf dieser Basis wird dann auch die Regelung im Kontext der Wasserkraft en connaissance de cause vorgenommen werden können. Wie die Französischsprachigen es auszudrücken pflegen: Il est urgent d'attendre. Auf der Basis des neuen Strommarktdesigns wird dann auch das Feintuning der Wasserzinsen vorgenommen werden können.

2. Die Flexibilisierung ist als Zielrichtung unbestritten. Der Bundesrat hat es in der Vernehmlassungsvorlage [PAGE 720] unzweideutig zum Ausdruck gebracht und es auch in der Botschaft klar geschrieben. Auf Seite 3433 unterstreicht er: "Für die Wahl einer künftigen Lösung wird entscheidend sein, dass der Wasserzins die Kräfte des Marktes nicht zu stark hemmt und Investitionen nicht verunmöglicht. Er sollte die Anreize für Kostensenkungen und Produktionssteigerungen nicht negativ beeinflussen und gleichzeitig die Nutzung der Ressource Wasser korrekt abgelten."

Das zweiteilige flexible Wasserzinssystem scheint daher wohl die Zukunftslösung zu sein. Eine Mehrheit der UREK schlägt aus diesem Grunde vor, dass wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung bereits jetzt Farbe bekennen und in Artikel 49 Absatz 1bis festhalten, dass der Bundesrat der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Einführung eines flexiblen Wasserzinses am 1. Januar 2025 unterbreitet. Dieser flexible Zins soll sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammensetzen.

3. Die Kantone sind frei, selber einen tieferen Wasserzins festzulegen, und stehen gerade in dieser Übergangsphase in der Verantwortung. Das vorübergehende Festhalten am Maximalzins von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung im Wasserrechtsgesetz ist auch aufgrund der Tatsache sehr gut zu verantworten, dass die Kantone frei sind, einen tieferen Wasserzins festzulegen. Kollege Schmid hat es bereits gesagt: Es sind vier Kantone, die schon heute einen tieferen Zins festlegen. Ich möchte hier noch die Zahlen nennen, er hat sie nicht genannt: Der Kanton Bern hat 100 Franken festgelegt, die Kantone Waadt und Zug 80 Franken und der Kanton Jura sogar nur 40 Franken. Die Kantone haben es also in der Hand, auf der Basis ihrer eigenen Einschätzungen bereits heute eine adäquate Lösung umzusetzen.

Zusammengefasst: Die Wasserkraft muss auch in Zukunft als strategische Energieressource genutzt werden können. Entsprechende Anpassungen in Richtung einer Flexibilisierung werden auch bei der Wasserzinsfrage nötig sein. Vorerst gilt es aber abzuwarten, damit das flexibilisierte Wasserzinsregime in Koordination mit dem neuen Strommarktdesign entworfen werden kann.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf den Gesetzentwurf einzutreten und in der Detailberatung die Anträge der Mehrheit der UREK auf leichte Anpassungen zu genehmigen.