Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-20
Wortprotokoll
Das Postulat verlangt einen Bericht, in dem untersucht wird, ob die Schaffung einer eigenen Rechtspersönlichkeit für Roboter sinnvoll ist und welche Verpflichtungen einem Roboter dadurch auferlegt werden können.
Die Zunahme der Bedeutung von Robotern wird uns in nächster Zeit sicher vermehrt beschäftigen. Der Gesetzgeber wird sich Gedanken machen müssen, wie er zum Beispiel mit den Auswirkungen der Roboterisierung auf dem Arbeitsmarkt umgehen will und ob eine besondere Haftung für Roboter eingeführt werden soll.
Die von Ihnen, Herr Nationalrat Reynard, im Postulat angesprochene Schaffung einer Rechtspersönlichkeit für Roboter [PAGE 1506] ist aus Sicht des Bundesrates nicht der richtige Weg, um diese Probleme anzugehen. Das würde im Ergebnis dazu führen, dass die Person, die zum Beispiel wirtschaftlich vom Roboter profitiert, nicht mehr persönlich haften würde. Die Haftung könnte sozusagen auf eine bestimmte Weise auf den neuen Rechtsträger, auf den Roboter, ausgelagert werden. Das ist aus unserer Sicht nicht wünschenswert. Ich nehme auch nicht an, dass Sie möchten, dass man die Haftung einfach auf den Roboter abschieben kann.
Allgemein gesagt: Es ist nichts Neues, dass uns durch den technischen Fortschritt nicht nur schöne Dinge beschäftigen, sondern dass damit auch neue Gefahrenquellen geschaffen werden. Das war schon bei den Autos, den Flugzeugen, den elektrischen Anlagen, der Kernenergie, den gentechnisch veränderten Organismen so, oder es ist jetzt beispielsweise bei den Drohnen so, die uns auch beschäftigen. Die Rechtsordnung hat in all diesen Fällen dem neuen Gefahrenpotenzial Rechnung getragen, indem neue Haftungsnormen geschaffen worden sind, die eine klare Zuordnung an eine haftbare natürliche oder juristische Person ermöglichen und die Haftbarkeit erleichtern. Wir sind aber der Meinung, das ist eigentlich genau das Gegenteil von dem, was wir mit der Schaffung einer Rechtspersönlichkeit für Roboter erreichen würden. Das ist der Grund, weshalb wir Ihr Postulat zur Ablehnung empfehlen.
Wir sind der Meinung, eine eigene Rechtspersönlichkeit für Roboter geht am eigentlichen Problem vorbei. Wir müssen uns überlegen, wie wir bei denjenigen, die Roboter einsetzen und mit ihnen arbeiten, die Frage der Haftung oder den Umgang mit Risiken und Gefahren in den Griff bekommen, dies aber nicht, indem wir für den Roboter eine eigene Rechtspersönlichkeit schaffen. Das geltende Recht erlaubt es aus unserer Sicht über die vertraglichen oder ausservertraglichen Haftungsnormen, aber auch über die Werkeigentümerhaftung, die Produktehaftpflicht oder die Haftpflicht des Motorfahrzeughalters bereits heute, eine Person für den Schaden, den ein Roboter verursacht, zur Verantwortung zu ziehen.
Das sind, Stand heute, die Überlegungen des Bundesrates. Wir haben das Gefühl, eine eigene Rechtspersönlichkeit für Roboter geht am Problem vorbei. Aus diesen Gründen möchten wir Ihr Postulat nicht unterstützen.