Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-09-20
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-20
Wortprotokoll
Der Wasserzins wurde in den letzten Jahren in kurzen Abständen massiv erhöht. Im Jahre 1986 lag er noch unter 30 Franken, Mitte der Neunzigerjahre waren es 54 Franken, heute sind es 110 Franken. Das bedeutet konkret eine Verdoppelung in den letzten 20 Jahren oder eine Vervierfachung in den letzten 30 Jahren.
Früher fielen solche Anpassungen in Zeiten steigender Preise, die Werke konnten mit der Wasserkraft im Monopolmarkt gut Geld verdienen. Auch das hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Der Markt wurde bekanntlich teilliberalisiert. Gut 50 Prozent des Wasserkraftstroms müssen im Markt abgesetzt werden. Die beiden letzten Erhöhungen, auf den 1. Januar 2011 bzw. auf den 1. Januar 2015, wurden beschlossen in einer Zeit, in der man davon ausgehen konnte, dass die Preise steigen würden. In der Realität passierte das Gegenteil: Die Preise sind allein zwischen 2008 und 2016 um fast zwei Drittel gefallen. Sie haben sich, das wurde bereits gesagt, seither wieder erholt; sie liegen aber immer noch deutlich unter den Werten von 2008. Die Summe der jährlich erhobenen Wasserzinsen macht heute rund 540 bis 550 Millionen Franken aus, das sind gegen 30 Prozent der zurzeit am Markt erzielten Erlöse.
Damit ist auch klar, dass ein wesentlicher Teil der Probleme, die wir heute in der Schweizer Wasserkraft haben, hausgemacht ist. Gemäss BFE betrug 2016 die Differenz zwischen Produktionskosten und Markterlös der Schweizer Wasserkraft immerhin 311 Millionen Franken. Das zahlt jemand. Genau diese Situation hat dazu geführt, dass der Bundesrat eine situationsgerechte und nach meiner Auffassung auch faire Lösung in die Vernehmlassung gegeben hat: eine Senkung des Wasserzinses auf 80 Franken, eine flexible Lösung für die Zukunft. Mit der raschen, aber moderaten Senkung sollte ein Beitrag in der momentan schwierigen Situation geleistet werden. Mit der Flexibilisierung wurde der einzige wirklich realistische und erfolgversprechende Weg für die Zukunft aufgezeigt.
Das starre, stets nach oben führende Wasserzinsregime ist in Zeiten volatiler Strommärkte überholt. Eine Flexibilisierung ist unabdingbar. Sie müsste eigentlich heute erfolgen, nicht erst in fünf Jahren. Es ist aber Mode geworden, dass wir die politischen Probleme von heute in die Zukunft verschieben.
Ich bin Berner Oberländer, und ich bin mir der Situation der Gebirgskantone durchaus bewusst. Ebenso bin ich mir bewusst, dass angesichts der Vernehmlassungsergebnisse eine Senkung auf 80 Franken als Obergrenze kaum mehr eine Option ist. Das ist auch der Grund, warum ich den Antrag stelle, die Obergrenze auf 90 Franken festzusetzen. Das wäre eine Senkung um 18 Prozent. Warum das? Die massive Erhöhung der Wasserzinsen in den letzten Jahren hat auch zu fragwürdigen Entwicklungen geführt. Das war im letzten Jahr in einer Sendung der "Rundschau" zu sehen. Es gibt Gemeinden, die ihren Einwohnern jährlich Einkaufsgutscheine und Dauerrabatte in Dorfläden gewähren, teilweise werden die Krankenkassenprämien übernommen - das alles dank den Wasserzinsen. Kollege Rieder hat mir an der Kommissionssitzung dargelegt, dass dies ein Mittel im Kampf gegen die Abwanderung sei. Das kann ich nachvollziehen.
Ich möchte Ihnen aber auch noch eine andere Sicht darlegen: Ich bin Präsident der Wasserkraftwerke Oberhasli AG. Diese bezahlen jährlich rund 24 Millionen Franken Wasserzins. Infolge der tiefen Preise der letzten Jahre mussten wir in den letzten beiden Jahren rund einen Viertel unseres Personalbestandes abbauen. Daran ist selbstverständlich nicht nur der Wasserzins schuld, aber er ist auch ein Grund. Und das geschah in einer der strukturschwächsten Regionen des Kantons Bern. Diese Leute leben heute nicht mehr in dieser Region, sie sind abgewandert, die Arbeitskräfte sind verloren. Ich bin überzeugt, dass die hohen Wasserzinsen auch in anderen Regionen zu genau solchen Effekten führen.
Wasserkraft ist nach wie vor ein wichtiger Standortfaktor im Berggebiet. Die letzten Zahlen stammen aus dem Jahr 2013. Da spricht man von 7000 direkten Arbeitsplätzen und von 5500 indirekten Arbeitsplätzen, welche die Wasserkraft sicherstellt. Zusammen gibt es eine Bruttowertschöpfung von 3,4 Milliarden Franken.
Solange die Produktionskosten so viel höher sind als der Markterlös, werden die Eigentümer dieser Werke alles unternehmen, um die Personalkosten weiter zu reduzieren, wird nicht in Substanzerhaltung investiert, werden lokal keine Aufträge vergeben! Insofern muss man sich im Berggebiet schon auch die Frage stellen, ob man sich mit dieser sturen Haltung nicht ins eigene Knie schiesst. Man muss sich auch die Frage stellen, ob der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht wertvoller wäre, als Gutscheine zu verteilen.
Der Zweck des Wasserzinsmaximums war von Beginn an der Versuch, einen Ausgleich zwischen der Förderung der Nutzung der einheimischen Wasserkraft zu günstigen Preisen einerseits und den Interessen des Gemeinwesens andererseits zu schaffen. Bei jeder Anpassung wurde um eine ausgewogene Kompromisslösung gerungen.
Seit hundert Jahren bewegen sich die Strompreise entweder horizontal oder nach oben. Der Wasserzins kannte nur eine Richtung: aufwärts, in den letzten Jahren steil aufwärts. Nun sind die Preise dramatisch eingebrochen. Nun muss es doch auch möglich sein, über eine moderate Anpassung nach unten zu diskutieren.
Angesichts der angespannten Marktsituation, angesichts der Tatsache, dass sich diese Situation kurzfristig nicht ändern wird, angesichts der Gefahr, dass im Berggebiet weitere Arbeitsplätze abgebaut werden, und angesichts der Tatsache, dass der Wasserzins fast einen Drittel der Gestehungskosten ausmacht, scheint mir ein massvoller Schritt in die andere Richtung angebracht.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 49 Absatz 1bis, welcher zumindest eine Absichtserklärung hinsichtlich Flexibilisierung enthält, der knappen Mehrheit zuzustimmen und bei Artikel 49 Absatz 1, wo es um die Obergrenze geht, die Minderheit zu unterstützen.