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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-20

Wortprotokoll

Es ist so, dass der Bund in Sachen Wasserzins nur Schranken setzen kann. Alles andere ist Sache der Kantone respektive ist im Rahmen der Konzessionen. Die Schranke hat er bisher gesetzt, indem er einfach den Maximalbetrag ins Gesetz geschrieben hat. Das ist der Sinn und Geist der Regelung.

Jetzt zu dieser Variante: Ich glaube, es ändert sich nicht wahnsinnig viel. Schon in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat ein flexibles Modell vorgeschlagen. Auch in der Botschaft haben wir gesagt, dass inskünftig ein marktnäheres Modell angedacht werden müsse. Wir sehen im Moment in den Details, auch in dem, was uns die Wissenschaft liefert, nicht viele Alternativen zu einem flexiblen Modell. Es wird irgendwie auf ein solches hinauslaufen. Wenn Sie das jetzt schon ins Gesetz hineinschreiben, müssen wir nicht zig Varianten zusätzlich untersuchen. Dann wird unsere Arbeit insofern ein bisschen leichter. Für uns ändert sich nicht wahnsinnig viel.

Ich erlaube mir, zum zweiten Teil etwas zu sagen, das ist schnell erledigt: Hier bestand, ich habe es in der Kommission schon gesagt, die Befürchtung, es komme zu einem sich perpetuierenden Modell. Das hat auch Herr Ständerat Cramer zu Recht gesagt. Mindestens müsste man definieren, das hat Herr Ständerat Schmid jetzt gemacht, was man unter einem marktnahen Strommarktmodell versteht. Sonst heisst es dann, das habe man nicht gemeint, und dann kommt das auch nicht. Es wäre aus unserer Sicht schon im Amtlichen Bulletin festzuhalten, dass damit diese Revision des StromVG gemeint ist.

Ich bin halt schon der Meinung, dass es eine Frist braucht. Denn das schafft politischen Druck, und das scheint mir schon nötig zu sein. Ich gehe aber davon aus, dass Sie, gemäss dem, was ich heute gehört habe, diesen politischen Willen zur Revision haben. Wenn Sie diesen Willen haben, wäre die Frist auch wieder überflüssig. Wenn Sie ihn nicht haben, müsste die Frist drin sein. Sie entscheiden über Ihren Willen.

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