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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-24

Wortprotokoll

Eritrea und Äthiopien haben ihre Beziehungen normalisiert und Kommunikations-[NB]und Verkehrsverbindungen wiederaufgenommen. Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung ausdrücklich. Bisher hat dies aber noch nicht zu innenpolitischen Reformen in Eritrea [PAGE 1521] geführt. Der eritreische Präsident hat informell eine Verkürzung des Nationaldienstes für die aktuelle Rekrutierungsrunde angekündigt. Es wird zu überprüfen sein, ob diese Ankündigung effektiv umgesetzt wird. Der Bundesrat verfolgt die Lage in Eritrea aufmerksam.

Die Schweiz unterhält mit Eritrea seit mehreren Jahren bilaterale Kontakte auf allen Ebenen, so auch auf Ministerstufe. Zudem finden regelmässig Dienstreisen von Vertretern der Bundesverwaltung nach Eritrea statt. Das SEM unternimmt bei Bedarf "fact-finding missions" in die wichtigsten Herkunftsländer. Rückführungen erfolgen grundsätzlich nach individueller Prüfung jedes Einzelfalls auf der Basis der entsprechenden rechtlichen Grundlagen im Asyl- und im Ausländergesetz. Die zwangsweise Rückführung von Personen setzt zudem voraus, dass die Herkunftsstaaten zumindest die jeweilige Staatsangehörigkeit feststellen und Ersatzreisepapiere für den Vollzug der Wegweisung ausstellen. Zu Letzterem ist Eritrea für den zwangsweisen Vollzug der Wegweisung bisher nicht bereit. Der Bundesrat wird sich weiterhin für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eritrea im Rückkehrbereich einsetzen.

Bezüglich Äthiopien ist die Situation eine andere: Hier sind auch zwangsweise Rückführungen bereits heute möglich. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf die Ausführungen zur Frage 18.5501 zur Zusammenarbeit mit Äthiopien.