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AB 235342

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-24

Wortprotokoll

Die Betriebsrechnung der Ferienwohnungen wies für das Jahr 2017 einen Verlust von 25 788 Franken auf. Die Ferienwohnungen müssen gemäss Artikel 3 der Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals selbsttragend geführt werden. Die Kosten müssen daher vollumfänglich durch die Mieteinnahmen gedeckt werden. Sowohl das Reise- und Ferienverhalten als auch entsprechende Tourismusangebote haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Eine Selbstfinanzierung der Ferienwohnungen ist unter diesen Bedingungen auch bei einer Teilveräusserung kaum sicherzustellen.

In Anbetracht der künftigen Herausforderungen ist es für die Eidgenössische Zollverwaltung zudem wichtig, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Die Führung von Ferienwohnungen gehört nicht zu diesen Kernaufgaben. Die Auslastung der 33 Wohnungen betrug 66 Prozent in den Jahren 2013 und 2014, lag bei 58 Prozent im Jahr 2015, bei 56 Prozent im Jahr 2016 und bei 57 Prozent im Jahr 2017. Gegenwärtig ist die Eidgenössische Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik daran, einen Zeitplan zur Veräusserung der Wohnungen respektive zur Kündigung der Mietverhältnisse zu erstellen. Dabei steht das Interesse an einem möglichst optimalen Ertrag über dem Interesse an einem raschen Verkauf.

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