Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-24
Wortprotokoll
Die Vorlage, die Sie heute beraten, hat eine ungewöhnliche, vor allem eine ungewöhnlich lange Vorgeschichte. 1981 hat die Bevölkerung die Lohngleichheit in die Bundesverfassung geschrieben, das heisst, die Bevölkerung will, dass eine Frau für gleichwertige Arbeit nicht weniger verdient als ein Mann, nur weil sie eine Frau ist. Das Gleichstellungsgesetz trat fünfzehn Jahre später, nämlich 1996, in Kraft. Wieder vergingen zehn Jahre, bis der Bundesrat das Gleichstellungsgesetz dann evaluieren liess. Dabei musste der Bundesrat feststellen, dass die Lohngleichheit noch immer nicht durchgesetzt war. Deshalb liess der Bundesrat damals verschiedene Modelle prüfen, wie die Behörden die Lohngleichheit in Zukunft tatsächlich durchsetzen könnten. Die "Drohung" des Bundesrates zeigte offensichtlich Wirkung. Ein Jahr später beschlossen die Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, dass sie die Lohngleichheit möglichst rasch, aber ohne staatliche Massnahmen verwirklichen wollten, und der Bundesrat war bereit, ihnen diese Chance zu geben. Der Bundesrat blieb aber dabei: Wenn die erhofften Fortschritte nicht erzielt würden, dann würde er staatliche Massnahmen erwägen.
Die Sozialpartner machten sich an die Arbeit und starteten im Jahr 2009 das Projekt Lohngleichheitsdialog. Fünf Jahre gab man sich Zeit für das Projekt. Nach fünf Jahren musste man feststellen, dass man nicht einmal die selbstgesteckten Ziele erreicht hatte. Bei angestrebten 100 Unternehmen, die man zum Mitmachen motivieren wollte, blieb man mit 51 Unternehmen deutlich unter dem Ziel, und von den 51 waren auch noch fast die Hälfte staatliche oder staatsnahe Betriebe. Insofern, Herr Nationalrat Bigler, musste der Bundesrat doch von einem Scheitern des Lohngleichheitsdialogs sprechen. Damit war für den Bundesrat klar: Der freiwillige Weg funktioniert nicht. Die Frauen hatten schon über dreissig Jahre gewartet, nun brauchte es zusätzliche Massnahmen.
Der Gesetzentwurf wurde in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen. Es gab Kreise, die weiterhin jede gesetzliche Regelung ablehnten und auf den guten Willen der Arbeitgeber zählten, und es gab Kreise, denen die Vorschläge des Bundesrates viel zu wenig weit gingen. Schliesslich gab der Bundesrat auch noch eine Regulierungsfolgenabschätzung zu seinen Vorschlägen in Auftrag. Das Resultat dieser Regulierungsfolgenabschätzung war deutlich.
Erster Punkt: Die Notwendigkeit für staatliches Handeln ist gegeben, weil es einen Verfassungsauftrag gibt. Zweiter Punkt der Regulierungsfolgenabschätzung: Es ist dem Arbeitsmarkt nicht gelungen, die verfassungsrechtlich gebotene Lohngleichheit zu verwirklichen. Wir haben es also mit einem eigentlichen Marktversagen zu tun. Drittes Resultat der Regulierungsfolgenabschätzung: Mit freiwilligen Massnahmen werden die Ziele nicht erreicht.
Ich sage gerne noch etwas zu dieser Studie, die heute mehrfach erwähnt worden ist. Diese Studie geht auf ein Postulat des damaligen Nationalrates und heutigen Ständerates Ruedi Noser (14.3388) zurück. Die Studie wurde von der Universität St. Gallen (HSG) erstellt. Die Studie ist übrigens alles andere als neu: Sie stammt aus dem Jahr 2015.
Was sagt die Studie? Die Studie sagt, dass das Lohngleichheits-Analyseinstrument des Bundes (Logib) funktioniert. Den Vorschlag, die effektive Berufserfahrung in die Lohnanalyse aufzunehmen, verwerfen die Autoren dieser Studie ausdrücklich. Warum tun sie das? Weil man damit immer eine Rechtfertigung hätte, um eine Frau beim Wiedereinstieg in den Beruf schlechter zu bezahlen. Die Studie der HSG stellt also das Lohngleichheits-Analyseinstrument des Bundes nicht infrage, sondern sagt im Gegenteil: Wenn eine Frau die gleiche Ausbildung hat, gleich lang im Unternehmen ist, den gleichen Job macht und auch noch auf der gleichen Kaderstufe steht, dann soll sie gleich viel Lohn erhalten, und zwar unabhängig davon, ob sie früher einmal drei oder vier Jahre ausgesetzt hat, weil sie Kinder bekommen hat. Das wird mit den aktuellen Faktoren im Lohngleichheits-Analyseinstrument des Bundes eben sichergestellt.
Die Änderung, die Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat, ist - ich würde sie so bezeichnen, wie sie heute bereits jemand bezeichnet hat - minimalinvasiv. Das Einzige, was sie nämlich schafft, ist Transparenz. Sie verlangt von den Arbeitgebern alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse. Dabei kann der Arbeitgeber auf ein einfaches, vielfach erprobtes, wissenschaftlich überprüftes Tool zurückgreifen. Letztlich ist dieses Tool ja nichts anderes als eine Excel-Tabelle. Das Tool ist ausserdem auch noch kostenlos. Das Resultat dieser Analyse muss dann von einem unabhängigen Dritten überprüft werden und soll in schriftlicher Form den Arbeitnehmenden zur Kenntnis gebracht werden. Das war's.
Das heisst, werden Frauen bei ihrem Lohn diskriminiert, müssen sie auch in Zukunft eine Klage einreichen. Dank der Lohngleichheitsanalyse haben sie aber immerhin ein Indiz dafür, dass im Unternehmen ein Problem mit der Lohngleichheit besteht. Und ich denke, das ist eigentlich das Wichtigste. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Arbeitgeber in den meisten Fällen von sich aus handeln, wenn sie feststellen, dass Frauen in ihrem Betrieb systematisch weniger verdienen als [PAGE 1554] Männer, und nicht warten, bis es zu einer Klage kommt. Das heisst, die Vorlage schafft zwar nur Transparenz, aber Transparenz wirkt eben.
Der Ständerat hat diese Vorlage intensiv diskutiert. Er hat sie nach einer ersten Runde sogar nochmals in die Kommission zurückgeschickt, um weitere Abklärungen vorzunehmen, zum Beispiel, ob man für den öffentlichen Sektor strengere Regeln vorsehen könnte, ob man mit einer Selbstdeklaration weiter käme und welche Sanktionsmöglichkeiten infrage kämen.
Der Ständerat hat die Vorlage schliesslich gegenüber dem Bundesrat auch insofern abgeändert, als man den KMU noch stärker entgegenkommt. Insgesamt werden nun mit dem Beschluss des Ständerates gerade noch 0,85 Prozent aller Unternehmen alle vier Jahre eine solche Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen. Zu behaupten, dass man mit dieser Vorlage alle Arbeitgeber unter Generalverdacht setzt, ist doch ein bisschen übertrieben. Ja, es stimmt, es sind tatsächlich nur noch sehr wenige Unternehmen. Immerhin profitiert aber immer noch knapp die Hälfte, nämlich 45 Prozent aller Arbeitnehmenden, von dieser Analyse. Wir werden die Frage der Schwellenwerte aber in der Detailberatung nochmals anschauen können.
Schliesslich hat der Ständerat die ganze Vorlage auch noch mit einer "Sonnenuntergangsklausel" versehen: Wenn es nach dem Willen des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission geht, müssen nach zwölf Jahren überhaupt keine Lohngleichheitsanalysen mehr gemacht werden. Beschlossen hat man das natürlich in der Hoffnung, dass die Frauen in unserem Land bis dann nicht länger weniger verdienen, nur weil sie Frauen sind. Dass dieser Zustand nicht länger geduldet werden kann, ist für mich klar. Gerade auch im Kontext der aktuellen Debatten kann man nicht länger darüber hinwegsehen. Die systematische Diskriminierung der Frauen beim Lohn bringt letztlich zum Ausdruck, dass Frauen in unserer Gesellschaft weniger wert sind. Das kann ich nicht akzeptieren, und das will hoffentlich niemand.
Nach 37 Jahren Verfassungsauftrag, nach dem gescheiterten Versuch auf dem freiwilligen Weg und nachdem hier eine sehr, sehr moderate Änderung vorliegt, ist die Zeit für Lohngleichheit gekommen. Dass die Frauen und auch viele Männer mittlerweile ziemlich ungeduldig sind, ist verständlich.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.