Lombardi Filippo · Ständerat · 2018-09-24
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-09-24
Wortprotokoll
Wir leben nicht in einem Land der plebiszitären Demokratie. Wir leben in einem Land, in dem eine Balance zwischen direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie - wie wir sie im Bundeshaus verkörpern - gegeben ist und in dem die Gewaltentrennung gesichert ist. In dieser Gewaltentrennung haben wir ein Prinzip, wonach die Budgethoheit dem Parlament obliegt. Das ist kein Zufall. Es gibt eine Überlegung dahinter, warum die Budgethoheit beim Parlament liegt.
Wenn ich unsere Debatten höre, ist klar, dass wir hier alle grosse Verfechter des Föderalismus sind. Genau aus diesem Grund hat das Parlament die Budgethoheit: weil sich in diesem Haus die zwei Kammern in der Vertretung der unterschiedlichen und legitimen Interessen in diesem Land ausgleichen. Der Ausgleich findet statt, indem man am Ende einem Budget zustimmt, in welchem grossmehrheitlich die verschiedenen Interessen vertreten sind und Gehör gefunden haben.
Ganz anders passiert die Sache in den Gemeinden oder in den Kantonen, da sie grundsätzlich homogener sind als der Bund. Da kann man sich noch mit einem Referendum in Finanzfragen abfinden, wobei ich mir selber ab und zu die Frage stelle, ob dies in meinem Kanton wirklich so sinnvoll ist. Zum Beispiel: Alle von Ihnen haben über die Strasse Bellinzona-Locarno, die seit Jahren verstopft ist, geflucht. Warum ist sie verstopft? Wir hatten eine Vorlage, gegen die das Referendum ergriffen wurde. Locarno und Bellinzona waren für die Vorlage. Wer hat dagegen gestimmt? Die grosse Mehrheit der Bevölkerung, die in Lugano, Mendrisio und Chiasso wohnt. Sie hatten kein Interesse, die Verkehrsproblematik von Locarno zu lösen. Bereits auf Kantonsebene wird die Limite ab und zu erreicht. In zehn Jahren werden wir auch dort eine Lösung finden, glaube ich. Aber das hat mich schon [PAGE 739] damals dazu gebracht, selbst auf Kantonsebene das Finanzreferendum zu hinterfragen. Die Kantone werden wir heute nicht antasten. Aber sicher sollten wir nicht auf Bundesebene einen Handlungsbedarf spüren und ein Gleichgewicht ändern, das wir jetzt seit anderthalb Jahrhunderten erleben und das seine Wirkung zeigt.
Stellen wir uns eine Frage. Wir haben hier in der letzten Woche grossmehrheitlich für eine befristete Weiterführung des Systems der Wasserzinsen gestimmt. Okay, gut. Wir wissen nämlich, dass wir in dieser Zeit eine bessere Lösung für die Zukunft finden können; wir geben uns die Zeit, und der Bundesrat hat den Auftrag, dieses neue Modell einzuführen. Hätte es aber eine Volksabstimmung über die Frage gegeben, ob der Strom 1,5 Rappen pro Kilowattstunde weniger kosten könnte, hätte wohl die Mehrheit des Volks, fürchte ich, einer solchen Senkung zugestimmt, unabhängig davon, was die Interessen der Kantone, der Bergkantone, der Gemeinden usw. gewesen wären. Eine Mehrheit hätte einfach eine Milchbüchleinrechnung gemacht, und man hätte sich gesagt, dass eine Ersparnis von jährlich 100 bis 200 Franken entstehen würde.
Es ist am Parlament, die Balance zwischen diesen verschiedenen Interessen zu finden. Das muss in der Hoheit des Parlamentes bleiben - im Interesse des Landes und nicht etwa, um die Macht der Parlamentarier zu festigen.
Die Fallbeispiele, die hier vorgebracht worden sind, bestätigen notabene genau, dass es nicht nötig ist, die Bundesverfassung und die Gesetze zu ändern und dieses System zu sprengen. Wenn der Bundesrat bzw. die Politik oder das Parlament einmal finden, dass eine Vorlage besonders brisant sei und vor das Volk zu bringen sei, können sie das tun. Die Vorlagen zu den Kampfflugzeugen oder zum Gotthard-Strassentunnel wären nicht zwingend einer Abstimmung zu unterwerfen gewesen, aber die Politik fand, dass das Themen seien, die für die Bevölkerung von Relevanz sind, sodass man referendumsfähige Vorlagen beschlossen hat.
Entschuldigung, Herr Kollege Minder, ich glaube nicht, dass uns die Debatte einholen wird, wenn es darum geht, über den Kohäsionsbeitrag zu diskutieren. Das Einzige, was man zu dem Zeitpunkt sagen wird, ist, dass diejenigen, die dagegen sind, den Zeitpunkt des Referendums verschlafen haben, hatte es sich doch um eine referendumsfähige Vorlage gehandelt. Nachdem sie das Referendum nicht ergriffen haben, können sie nicht verlangen, dass wir die Bundesverfassung ändern, um im Nachhinein diese Unaufmerksamkeit zu korrigieren und ein entsprechendes Referendum vorzusehen; die eigentliche Vorlage war ja referendumsfähig.
Ein letztes Argument, das ab und zu vorgebracht wird, lautet - es ist auch in der "NZZ" nachzulesen -, dass ein Volksveto die Staatsausgaben senken würde. Brauchen wir das in der Schweiz? Ich kenne einige Länder, in welchen ein Volksveto die Staatsausgaben wahrscheinlich senken dürfte. In der Schweiz hat aber unser Schuldenbremsensystem gewirkt. Bundesrat und Parlament sind verantwortlich und sparsam genug, und wir haben sehr gute Finanzen, fast die besten der Welt - das war bei der Armee der Fall -, aber ohne die Prinzipien zu ändern. Es ist also nicht notwendig, ein solches Finanzreferendum einzuführen, um gute Finanzen zu haben.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.