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preparatory:AB 235539

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-24

Wortprotokoll

Ich kann gerne etwas zu dieser Interpellation sagen, weil Herr Hêche mit dem Finanzausgleich und der Frage des nationalen Zusammenhalts, die damit verbunden ist, natürlich ein politisch sehr sensibles Thema anspricht. Es geht hier also nicht nur um das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, sondern auch um das Verhältnis der Kantone untereinander. Da haben jetzt die Geber- und die Nehmerkantone während längerer Zeit in einer Arbeitsgruppe eine Lösung erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wurde von Herrn Marty, dem ehemaligen Regierungsrat aus dem Kanton Schwyz, geführt. Dieses Resultat sieht vor, dass man zwischen den Geber- und den Nehmerkantonen einen anderen Ausgleich findet. Im ursprünglichen Ressourcenausgleich war eine Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons von 85 Prozent festgelegt worden. In der Praxis ist dieser Wert angewachsen, und gerade der Kanton Jura hat dann einen Faktor von 88,3 Prozent erreicht. Einfach gesagt, haben die reichen Kantone etwas mehr bezahlt, als mit dem Wert von 85 Prozent vorgesehen war, und die Nehmerkantone haben etwas mehr erhalten, als vorgesehen war.

Die Kommission schlägt jetzt vor, diese ursprünglich vorgesehene Mindestausstattung von 85 Prozent im Gesetz auf 86,5 Prozent zu erhöhen. Das liegt dann nicht ganz, aber nahezu in der Mitte zwischen 85 und 88,3 Prozent, wenn ich den Kanton Jura als Beispiel nehme. Faktisch heisst das dann - darauf hat Herr Hêche hingewiesen -, dass die Geberkantone etwas weniger bezahlen und die Nehmerkantone etwas weniger erhalten. Wenn ich "etwas" sage, meine ich das durchaus nicht sarkastisch; für die Nehmerkantone ist das ein wesentlicher Betrag, der dann in der Kasse fehlt. [PAGE 747]

Wenn man für den Bund die gleiche Lösung anwenden würde, müsste auch der Bund weniger in diesen Finanzausgleich bezahlen. Die Kantone bestehen darauf, dass der Bund sich nicht entlastet; er könnte sich faktisch um 280 Millionen Franken entlasten. Die Kantone fordern, dass der Bund diese 280 Millionen den Kantonen zur Verfügung stellt. Aufgrund der Verfassung und der Vorschläge der Kantone soll davon die Hälfte, nämlich 140 Millionen Franken, in den soziodemografischen Ausgleich fliessen, und die anderen 140 Millionen Franken sollen zuhanden der schwächeren Kantone verteilt werden.

Der Bundesrat hat noch nicht entschieden. Das entsprechende Geschäft ist aber demnächst traktandiert, nämlich noch diese Woche. Wenn es wirklich so entschieden wird, dann, denke ich, haben wir einen gutschweizerischen Kompromiss gefunden, indem die Kantone auf diese 280 Millionen Franken nicht verzichten und wir wegen des Auftrages des Parlamentes nicht gebundene Ausgaben reduzieren müssen. Das können wir damit nicht tun, sondern wir stellen das Geld den Kantonen zur Verfügung. Aufgrund der bestehenden Verfassungsgrundlagen würde die Hälfte davon in den soziodemografischen Ausgleich fliessen und die andere Hälfte pro Kopf zugunsten der Nehmerkantone ausbezahlt. Das ist eine vorübergehende Lösung. In der Zwischenzeit soll dann ein mögliches Paket NFA 2 geschnürt werden, oder es soll ein neuer Wirksamkeitsbericht erfolgen.

In dem Sinn, denke ich, haben wir in Bezug auf das Verhältnis zwischen Nehmerkantonen, Geberkantonen und dem Bund einen Kompromiss erarbeitet, der zwar nicht alle zufriedenstellt, der aber, glaube ich, gerade im Sinn der nationalen Kohäsion, die Herr Hêche angesprochen hat, eine gute Lösung ist.