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AB 235563

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Wenn wir hier drin eine Gesetzesanpassung vornehmen, ist ja zunächst immer die Frage zu stellen, ob Handlungsbedarf gegeben ist. Ich stelle dazu ganz nüchtern fest, dass das geltende Gesetz bei nichtgerechtfertigten Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern bereits heute eine Klagemöglichkeit vorsieht. Wenn ungerechtfertigte Differenzen bestehen, dann können diese Differenzen vor Gericht eingeklagt werden, und die Gerichtspraxis zeigt, dass dies tatsächlich auch passiert.

Mit anderen Worten: Wir gehen eine Problematik an, die eigentlich schon geregelt ist. Dass man damit in einen gewissen Argumentationsnotstand kommt, hat wahrscheinlich auch die Gewerkschaft Unia entdeckt, die im "Blick" mit Fake-Inseraten getürkte Lohnunterschiede darstellen musste und damit eigentlich schon fast einen Akt der Verzweiflung begangen hat.

Nun, der Bundesrat knüpft in seiner Botschaft daran an, dass der Lohngleichheitsdialog, wie er sagt, gescheitert sei. Der Transparenz halber weise ich darauf hin, dass ich in meiner Funktion als Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands an diesem Lohngleichheitsdialog beteiligt war. Die Botschaft des Bundesrates sagt, wie gesagt, der Dialog sei gescheitert. Ich bedaure es ausserordentlich, dass die Botschaft mit keinem Wort erwähnt, dass die KMU-Wirtschaft und damit 99 Prozent aller Firmen in diesem Lande den Lohngleichheitsdialog vollumfänglich eingehalten haben und damit in guten Treuen ihren Anteil zur Lohngleichheit geleistet haben. Ich bedaure es, dass der Bundesrat diese Leistung bis heute nicht anerkannt hat, mit keinem Wort erwähnt hat. Ich finde das etwas despektierlich gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmungen, die sich hier für ihre Arbeitnehmenden einsetzen.

Nun, wie sieht die Situation insgesamt aus? Zunächst einmal ist es völlig unbestritten, dass nichtgerechtfertigte Lohnunterschiede zu korrigieren und zu eliminieren sind. Wie ich bereits sagte, bestehen hierzu Klagemöglichkeiten. Wenn man die Gesetzesvorlage anschaut, muss man allerdings festhalten: Hier wird einmal mehr regulierend in den liberalen Arbeitsmarkt eingegriffen. Das ist für sich alleine vielleicht noch nicht einmal ein Problem. Das Problem besteht darin, dass wir in diesem Saal dauernd regulieren. Die Regulierungskosten belaufen sich auf geschätzte 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes, das heisst nichts anderes, als dass wir damit unsere Produktivität beeinträchtigen und damit Arbeitsplätze aufs Spiel setzen.

Wie der Bundesrat sagte, geht es nur um die nichterklärbaren Lohnunterschiede. Nun stellt sich die Frage, wie das eingesetzte Lohnanalysemodell zu bewerten ist. Kann diese Analyse alle Unterschiede abbilden oder nicht? Obwohl das Modell wissenschaftlich abgestützt ist, stösst es eben diesbezüglich an gewisse Grenzen. Zunächst einmal: Wenn wir die Zahlen anschauen - und hier ist die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, die fast eine Vollerhebung ist, durchaus aussagekräftig -, stellen wir fest, dass vom Trend her die nichterklärbaren Differenzen von 9,4 Prozent im Jahr 2010 auf heute 7,4 Prozent zurückgegangen sind. Die nächste Frage, die zu stellen ist, ist die: Wo ist die Schwelle, ab welcher eine Differenz zu akzeptieren ist bzw. ab welcher das Modell ungenau ist und nicht bessere Resultate liefern kann? Diese Frage hat das Bundesgericht in einem Entscheid geklärt. Es hat festgehalten, dass nichterklärbare Lohnunterschiede bis zu 5 Prozent zu akzeptieren sind. Das heisst im Klartext: Wir sind auf dem Absenkungspfad; wir sind mit heute 7,4 Prozent bereits relativ nahe bei 5 Prozent, wie dies das Bundesgericht festgestellt hat.

Dann gibt es in der Diskussion einen Grundlagenirrtum, indem man davon ausgeht, dass Lohnunterschiede und Lohndiskriminierung dasselbe seien. Der Bundesrat hat klar gesagt, er wolle nur systematische Lohndiskriminierung beseitigen, was auch richtig ist. Damit ist eben auch gesagt: Es gibt gerechtfertigte Lohnunterschiede, z. B. im Zusammenhang mit Erwerbsunterbrüchen, mit der Karriereorientierung, mit erklärbaren Unterschieden im Job-Suchverhalten, mit der Risikobereitschaft des einzelnen Arbeitnehmenden, mit der Bereitschaft, die Stelle zu wechseln usw. All diese Faktoren führen letztlich zu Lohnunterschieden, betreffen aber keine Lohndiskriminierung.

Eine weitere Überlegung bezieht sich auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Hier gibt es die berühmte Glassdoor-Studie, die erhoben hat, dass sich zwei Drittel aller Schweizer Arbeitnehmenden nicht bei einem Unternehmen bewerben würden, das einen "gender pay gap" aufweist, das heisst bei einem Unternehmen, das gezielt und bewusst ein Geschlecht diskriminiert.

Damit bin ich wieder bei der Selbstverpflichtung, der Eigenverantwortung und -regulierung der Unternehmen angelangt. Diese können sich einer Gleichstellung bei den Löhnen gar nicht entziehen, weil ganz klar ist, dass sie sich sonst im Arbeitsmarkt einem Wettbewerbsnachteil aussetzen würden. Damit würden sie zusätzlich Arbeitsplätze infrage stellen und den Fachkräftemangel in ihrem Betrieb selber verstärken. Sie hätten jedes Interesse daran, Lohngleichheit herzustellen.

Wenn es um Diskriminierung geht, und es geht nur um Diskriminierung und nicht um Lohnunterschiede, dann haben wir wie gesagt bereits heute die Klagemöglichkeit. Es ist ökonomisch völlig unsinnig zu glauben, dass man Diskriminierung wolle und das bewusst tue. Wenn das geschieht, haben wir die Klagemöglichkeit.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der FDP-Liberalen Fraktion zu folgen und auf das Geschäft nicht einzutreten.

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