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AB 235584

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit III, die Grenze für die Lohnanalysen auf 250 Mitarbeitende festzulegen. Das Bundesamt für Statistik definiert die Betriebsgrössen, und das Bundesamt für Statistik sagt, bei Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitenden handle es sich um kleine und mittlere Unternehmungen. Das ist grundsätzlich völlig anerkannt und nicht bestritten. Wenn amtlich[NB]bestätigt ist - und amtliche Bestätigungen sind ja nie zu bezweifeln -, dass es sich bei Betrieben mit bis zu 250 Arbeitnehmenden um KMU handelt, dann kann man die Limite auch so ansetzen.

Neben diesem formalen Aspekt gilt es aber auch die Vollzugsprobleme in der Praxis zu sehen. Wir sprechen in diesem Gesetz, ich wiederhole es gerne noch einmal, ausschliesslich von systematischen Lohndiskriminierungen. Anders gesagt, es geht - und auch das wurde hier schon beim Eintreten festgehalten - um gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Nun nehmen Sie eine KMU, und schauen Sie sich die Funktionen an: Sie werden feststellen, dass viele Funktionen nicht dieselben sind, schwierig vergleichbar sind, und dass die Analyse deshalb auch scheitert. Im Übrigen ist es auch so, dass die Betriebe Lohnreglemente haben und dort die Salarierung festlegen. Auch das sei hier angemerkt.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, meiner Minderheit III zuzustimmen und die Limite für eine Lohnanalyse auf 250 Arbeitnehmende festzulegen.

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