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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-06-21

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-21

Wortprotokoll

Das Büro hat im November 2001 den Urheber dieser Parlamentarischen Initiative angehört und eine erste Aussprache geführt. Es stellte fest, dass die parlamentarischen Kontrollkommissionen bereits Abklärungen zum Themenkreis BSE getroffen haben. Das Büro nahm ebenfalls davon Kenntnis, dass im Jahre 1997 über 2200 Landwirte eine Schadenersatzklage gegen das Bundesamt für Veterinärwesen, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eingereicht haben. Im Kern machen die Klägerinnen und Kläger geltend, dass die von den Bundesbehörden beschlossenen Massnahmen zur Bewältigung der BSE-Krise in der Schweiz ungenügend gewesen und zudem zu spät getroffen worden seien. Die sich weiter ausbreitende Krankheit habe zu einem Preiszerfall und zu grossen Verlusten in Landwirtschaftskreisen geführt.

Das Bundesgericht hat in dieser Frage einen ersten formellen Entscheid getroffen und den Fall an die Instruktionsbehörde, also an den Rechtsdienst der Eidgenössischen Finanzverwaltung zurückgewiesen. Ein materieller Entscheid ist bisher nicht getroffen worden. Das Büro geht aber davon aus, dass das ausserordentliche Instrument der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) dann eingesetzt werden soll, wenn die ordentlichen Kontrollorgane des Parlamentes nicht genügen, um ausserordentliche Ereignisse in der Bundesverwaltung zu bewältigen.

Das Büro anerkennt die grosse Tragweite der Ereignisse im Zusammenhang mit der BSE-Krise und ihrer Bewältigung. [PAGE 1121] Zusammen mit dem Initianten befürwortet es eine Untersuchung der Abläufe. Darin sind wir uns einig, Herr Cuche. Das Büro geht aber davon aus, dass die Prüfung von einer parlamentarischen Kontrollkommission der eidgenössischen Räte vorgenommen werden muss. Das Büro hat daher den Geschäftsprüfungskommissionen bereits im November 2001 den Vorschlag unterbreitet, eine Inspektion zu den vom Initianten aufgeworfenen Fragen durchzuführen. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben dies ins Jahresprogramm aufgenommen. Sie beschlossen jedoch, den Entscheid vom Ausgang der immer noch hängigen Schadenersatzklage abhängig zu machen. Die Inspektion wird daher erst nach Vorliegen des entsprechenden Entscheides geprüft. Ob sie eingeleitet wird, hängt also wesentlich vom materiellen Entscheid in dieser Frage ab.

Jetzt haben wir aber ein Problem wegen der Fristen. Eine vorberatende Kommission - in diesem Fall ist es das Büro - hat bei Parlamentarischen Initiativen dem Rat spätestens für die dritte, auf die Zuweisung folgende ordentliche Session Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Diese Frist läuft im konkreten Fall der Parlamentarischen Initiative Cuche heute ab. Das Büro, das ursprünglich die Resultate der Inspektion durch die Geschäftsprüfungskommissionen abwarten wollte, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, beantragt daher, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kontrolle wird durch die Geschäftsprüfungskommissionen durchgeführt, aber erst, wenn der Gerichtsentscheid vorliegt. Deshalb beantragt Ihnen das Büro mit 9 zu 0 Stimmen, dieser Parlamentarische Initiative keine Folge zu geben. Vier Mitglieder des Büros haben sich der Stimme enthalten.

Aus diesen Gründen der Frist und weil sich bereits die Geschäftsprüfungskommissionen dieses Geschäftes angenommen haben - und nicht aus materiellen Gründen - bitte ich Sie, dieser Parlamentarischen Initiative Cuche keine Folge zu geben.