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AB 235745

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-25

Wortprotokoll

1. Das Parlament hat bei der Verabschiedung der Stellenmeldepflicht keine Bestimmungen zur Zuständigkeit, zur Kontrolle oder deren Finanzierung beschlossen.

2. Die Kantone sind aufgrund der verfassungsmässigen Ordnung verpflichtet, die Einhaltung der Stellenmeldepflicht ab Inkraftsetzung sicherzustellen. Mit anderen Worten: Sie müssen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz umsetzen; so steht es in Artikel 46 Absatz 1 der Bundesverfassung.

Die Kontrollen sind ein wichtiges Instrument dafür - keine Frage. Welche Behörde mit der Kontrolle beauftragt wird, ist im Rahmen des Legalitätsprinzips frei zu wählen.

Am 4. Juni 2018 habe ich eine Aussprache mit der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden, dem SEM, dem EJPD, der Direktion für europäische Angelegenheiten und dem Seco abgehalten. Wir haben uns auf Folgendes geeinigt:

Wenn es um die Art der Kontrolle geht, ist Verhältnismässigkeit angesagt. Die Kontrollen müssen risikobasiert sein und stichprobenweise erfolgen. Es muss auch die Komponente der Kosteneffizienz berücksichtigt werden. Selbstverständlich dürfen die Personenfreizügigkeitsabkommen nicht verletzt werden.

Was die Finanzierung anbetrifft, haben wir uns auch geeinigt: Die Kontrollkosten für die Periode vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2019 werden von den Kantonen getragen. Bis zum 1. Januar 2020 sollen die finanzielle Beteiligung des Bundes und das Kontrollkonzept neu geregelt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind in Erarbeitung. Gleichzeitig werden Fragen zum Datenaustausch und zu den Untersuchungskompetenzen geklärt, und es wird ein Erfahrungsbericht der Kantone erarbeitet.

Der Bundesrat hat dieses Vorgehen am 15. Juni 2018 zur Kenntnis genommen und grundsätzlich gutgeheissen. Mit anderen Worten: Wir sind unterwegs. Es hat vielleicht etwas länger gedauert, als Sie das für richtig einschätzten, bis wir beginnen konnten. Aber wir sind auf dem Weg und unterwegs in eine Richtung, wie sie Ihre Motion verlangt.

Mit anderen Worten: Die Motion wird so oder so erfüllt werden. Deshalb beantrage ich Ihnen, sie abzulehnen.