Müller Philipp · Ständerat · 2018-09-25
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Das Parlament hat in der Wintersession 2016 in Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung die Stellenmeldepflicht beschlossen. Dabei ist es unerlässlich, dass diese Stellenmeldepflicht konsequent angewendet, durchgesetzt und kontrolliert wird. Um dies zu erreichen, ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollen, welche durch die kantonalen Kontrollorgane durchgeführt werden, unumgänglich. Im Gegenzug hat der Bund auch für einheitliche und verbindliche Kontrollvorgaben zu sorgen.
Mit meiner Motion vom 29. Mai 2018 will ich den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass ab Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht per 1. Juli 2018 wirksame, effiziente und mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatible, d. h. verhältnismässige und risikobasierte Kontrollen durch die Kantone durchgeführt werden. Wie eingangs erwähnt, hat sich dabei der Bund an den Kosten für die Kontrollen der Kantone zu beteiligen und verbindliche Kontrollvorgaben zu erlassen. Falls erforderlich, ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.
Mit dieser Stellenmeldepflicht hat das Parlament ein sinnvolles Instrument geschaffen, um die Zuwanderung indirekt zu steuern. Bevor Arbeitskräfte aus dem Ausland in die Schweiz geholt werden, sollen sich unsere Arbeitgeber zuerst bei uns in der Schweiz umschauen. Erste Signale aus der Praxis sind erfreulich. Die Stellenmeldepflicht hat offensichtlich zu einem deutlichen Anstieg der offiziell als offen gemeldeten Stellen bei den RAV geführt. Damit die Stellenmeldepflicht auch langfristig funktioniert, braucht es naturgemäss effiziente Kontrollen. Denn wir wissen alle, Gesetze werden umgangen, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Bis heute ist zu wenig passiert. Obwohl die Stellenmeldepflicht Mitte 2018 in Kraft getreten ist, sind die Kontrollen und ihre Finanzierung noch nirgends geregelt. Der Bund hat sich bislang damit begnügt, ein Monitoring auf die Beine zu stellen. Ein Monitoring ersetzt aber keinesfalls eine wirksame Kontrolle. Daher habe ich diese Motion eingereicht.
Nun ist der Bundesrat offenbar zum Schluss gekommen, dass für wirksame Kontrollen eine Verordnung nicht genügt, sondern dass es ein Gesetz braucht. Das ist aus der Stellungnahme des Bundesrates klar erkennbar. Das habe ich mir damals auch überlegt, frage mich aber, weshalb der Bundesrat das nicht früher gemerkt hat. Aber es passt irgendwie ins Bild, wenn ich sehe, wie lange die Verwaltung das Thema vor sich hergeschoben hat.
Offensichtlich brauchen Bundesrat und Verwaltung hier Druck, sei es von den Kantonen, sei es vom Parlament. Deshalb braucht es die Motion. Mit ihr lässt sich der Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten, damit er so rasch als möglich auch tatsächlich eine gesetzliche Regelung vorlegt. Die Kantone sind da ganz auf unserer Seite. Am 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert bei der Stellenmeldepflicht auf 5 Prozent sinken. Spätestens dann müssen Bund und Kantone einfach parat sein, das heisst, die gesetzliche Grundlage muss in Kraft sein. Spätestens dann sind auch sinnvolle [PAGE 752] und risikobasierte Kriterien für die Kontrollen durch den Bund festzulegen und gleichzeitig die Kantone finanziell entsprechend zu entschädigen. Ausreden gibt es dann keine mehr.
Es ist mir unerklärlich, dass der Bundesrat zwar den Inhalt der Motion anerkennt und in seiner Antwort bestätigt, dass eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, gleichzeitig die Motion aber ablehnt. Das verstehe, wer wolle, auch wenn im Motionstext und in der Antwort des Bundesrates in Bezug auf die Zeitachse - ich betone: auf die Zeitachse - unterschiedliche Vorstellungen vertreten werden. Wenn es dem Bundesrat und uns als Parlament mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung ernst ist, muss diese Motion unterstützt werden.
Ich bitte Sie also um Unterstützung, darum, diese Motion anzunehmen.