Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-25
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt zu den Minderheitsanträgen in Block 2, die hier noch zu diskutieren sind.
Zuerst zum Minderheitsantrag I (Pieren) zu Artikel 13h: Die Minderheit Pieren möchte, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Resultate der Überprüfung der Lohngleichheit nicht schriftlich informieren müssen, sondern "in geeigneter Form". Das ist ein kleiner Unterschied. Allerdings stellt sich schon die Frage, warum man hier auf die Schriftlichkeit verzichten soll. Es geht ja darum, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon Kenntnis haben. "Schriftlich" heisst ja nicht, dass sie ein Bulletin herausgeben müssen, sondern dass sie einfach sicherstellen, dass alle die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben.
Wenn Sie "in geeigneter Form" sagen, dann passiert das vielleicht am Weihnachtsfest. Die Hälfte der Leute ist nicht dabei. Vielleicht hat es Leute, die in Teilzeit arbeiten und an dieser Versammlung, an dieser bestimmten Sitzung nicht dabei sind. Wir sind der Meinung, dass eine Mail oder ein Aushang genügt. Das ist kein Aufwand. Aber ich denke, es ist schon ein wichtiges Ziel, dass hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich informiert sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie mit der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag I (Pieren) zu Artikel 13h abzulehnen.
Die Minderheit II (Munz) möchte hingegen, dass der Arbeitgeber zusammen mit der Verkündigung der Resultate der Lohngleichheitsanalyse auch noch gleich sagt, wie es jetzt weitergeht. Dazu muss ich Ihnen sagen - wir haben das gestern mehrmals gesagt -: Es ist eine Vorlage, die die Eigenverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehr stark betont. Das heisst, hier ist dann wirklich der Arbeitgeber in der Pflicht und in der Verantwortung, zu sagen, wie es weitergeht, was er macht, was er kommunizieren will, wie er vorgehen will. In diesem Sinne bitten wir Sie, diesen Minderheitsantrag II ebenfalls abzulehnen.
Ich spreche jetzt zu Artikel 13i, zur Minderheit Bigler. Herr Nationalrat Bigler möchte, dass bei den börsenkotierten Unternehmen das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse nicht im Anhang der Jahresrechnung aufgeführt wird. Wir sind aber schon davon ausgegangen, dass es für die Aktionärinnen und Aktionäre von Interesse ist zu wissen, was das Ergebnis ist. Ich meine, es geht hier nicht um einen Marketing-Gag, sondern es geht um die Umsetzung der Bundesverfassung. Dass hier Aktionärinnen und Aktionäre wissen möchten, ob ihre Firma sich an die Bundesverfassung hält, das ist, glaube ich, kein übertriebenes Bedürfnis. Es ist auch ein bisschen die Frage, ob die Firmen etwas geheim halten wollen, ob sie das vor den Aktionärinnen und Aktionären vertuschen wollen. Wir gehen davon aus, dass hier doch ein Interesse vorhanden ist.
Der Aufwand für die Arbeitgeber ist gleich null. Den Anhang zur Jahresrechnung machen sie immer, und sie müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohnehin informieren. Wenn sie jetzt diese drei Sätze auch noch in den Anhang schreiben, ist das null Aufwand.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch hier beim Ständerat und bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben und den Minderheitsantrag Bigler zu Artikel 13i abzulehnen.
Ich sage noch etwas zu Artikel 13k. Hier gibt es die Minderheit Reynard. Sie möchte sicherstellen, dass es einer Prüfstelle gemeldet wird, wenn ein Arbeitgeber die Lohngleichheitsanalyse nicht oder nicht in der vorgegebenen Frist durchgeführt hat. Diese Meldemöglichkeit war in der Vernehmlassung vorgesehen. Sie war allerdings heftig umstritten, es gab heftige Reaktionen. Deshalb sind wir auch hier der Meinung, dass es zur Eigenverantwortung des Arbeitgebers gehört, wie er hier vorgehen will. Wir wollen keine sogenannten schwarzen Listen für die Öffentlichkeit.
Dieses Projekt hatte es ja nicht einfach, überhaupt eine Mehrheit zu finden. Es ist sehr umstritten. Offenbar ist die Lohngleichheit oder die Durchsetzung der Lohngleichheit in unserem Land immer noch ein umstrittenes Thema. Ich bedauere das. Der Bundesrat hat sich deshalb bei diesem Projekt ganz strikte darauf konzentriert, dass man wirklich Transparenz schafft bei einer kleinen Zahl von Firmen - darüber haben wir gestern gesprochen: bei 0,85 Prozent der Firmen. Dort aber soll diese Transparenz geschaffen werden. Es ist ein kleiner, aber ein wichtiger Schritt. Deshalb würden wir hier davon absehen, jetzt noch zusätzliche Massnahmen vorzusehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens des Bundesrates, bei Artikel 13k den Minderheitsantrag Reynard abzulehnen.
Ich komme zur letzten Minderheit. Bei Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe g möchte die Minderheit Trede, dass das Büro für Gleichstellung diese Überprüfung vornimmt. Das wäre eine neue Aufgabe für das Büro. Das ist in diesem Projekt so nicht vorgesehen. Der Bundesrat möchte keine zusätzlichen Aufgaben für das Gleichstellungsbüro. In diesem Sinne bitte ich Sie auch namens des Bundesrates und mit der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat, diesen Minderheitsantrag Trede abzulehnen.
Kurz gesagt: Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen und alle Minderheitsanträge in diesem zweiten Block abzulehnen.