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Abate Fabio · Ständerat · 2018-09-25

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-25

Wortprotokoll

Am 14. Juni 2015 hat das Tessiner Volk eine Volksinitiative angenommen, wodurch Artikel 13 der kantonalen Verfassung wie folgt geändert wurde: "Jede Person hat Anspruch auf einen Mindestlohn, der ihr ein würdiges Dasein sichert. Ist ein Mindestlohn nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag garantiert, der allgemeinverbindlich ist oder der einen obligatorischen Mindestlohn vorsieht, so wird ein solcher vom Staatsrat festgelegt in Form eines prozentualen Anteils des nationalen Medianlohnes für die entsprechende Art der Aufgabe im entsprechenden Wirtschaftszweig." Ich persönlich habe, das sage ich klar, diese Initiative nicht unterstützt.

Dennoch ist es notwendig, dieses Prinzip in der kantonalen Gesetzgebung zu konkretisieren. Ende 2017 hat die kantonale Regierung die Botschaft zum neuen Gesetz über den Mindestlohn verabschiedet. Was passiert nun mit den ausländischen Firmen, die Personal ins Tessin oder in einen der übrigen Kantone zu einem Mindestlohn entsenden? Diese Firmen bieten grenzüberschreitende Dienstleistungen an. Die Frage der Verpflichtung dieser Kategorie von Firmen zur Einhaltung des Mindestlohns ist aufgrund der besonderen Situation auf dem Tessiner Arbeitsmarkt mindestens legitim.

Artikel 2 des Entsendegesetzes lautet wie folgt: "Die Arbeitgeber müssen den entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen im Sinne von Artikel 360a OR in den folgenden Bereichen vorgeschrieben sind ..."

Vorausgesetzt, dass die Umsetzungsgesetzgebung der neuen Tessiner Verfassungsnorm kantonales Recht wird, wären mit den geltenden Bundesnormen ausländische Arbeitgeber, die vorübergehend ihre Angestellten ins Tessin entsenden, nicht zur Einhaltung des Mindestlohns verpflichtet. Das wäre für jeden Kanton, in dem ähnliche kantonale Normen in Kraft treten würden, ein Problem. Es ist nicht schwierig, sich die Konsequenzen vorzustellen. Diese Arbeiter aus der EU, ohne Mindestlohn, hätten einen klaren Wettbewerbsvorteil - es gibt Branchen, die keinen GAV haben. Das muss klar vermieden werden.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bundesgerichtsentscheid vom 21. Juli 2017 über den Mindestlohn erwähnt, der "nur als sozialpolitische Massnahme mit dem [PAGE 753] verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar ist". Eben! Mit dieser Motion möchte ich die Änderung einer bundesrechtlichen Bestimmung. Als Gesetzgeber können wir es tun, zumal der Mindestlohn im Kanton Tessin in der Volksabstimmung als Mittel zum Schutz des Arbeitsmarktes und nicht als Sozialmassnahme angenommen wurde.

Artikel 360a OR bestimmt die Bedingungen für den Mindestlohn: "Die Mindestlöhne dürfen weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen anderer Branchen oder Bevölkerungskreise beeinträchtigen. Sie müssen den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen der betroffenen Branchen oder Berufe angemessen Rechnung tragen." Ich glaube, dass die wirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns nicht ausgeschlossen werden kann. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat handeln kann und das Entsendegesetz angepasst werden muss.

Ich bedanke mich für die Annahme dieser Motion.

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