Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2018-09-25
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-25
Wortprotokoll
Zu Block 3, zuerst zur Minderheit Pieren und zu den Minderheiten I und II (Reynard): Die BDP-Fraktion lehnt alle drei Anträge ab. Wir sind nicht der gleichen Meinung wie Frau Pieren, dass man diese Übergangsbestimmung braucht und das Gesetz dann erst in vier Jahren in Kraft treten würde. Wir unterstützen die Variante des Ständerates mit der Sunset-Klausel. Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz seine Wirkung entfaltet und es dann hier in diesem Saal und in diesem Land in zwölf Jahren wirklich kein Thema mehr ist.
Zur Minderheit Wasserfallen Christian: Es scheint hier in diesem Saal Mode geworden zu sein, dass man verschiedene Geschäfte verknüpft. Dann hat der Antragsteller noch gesagt, wir hätten ja diesen Fehler auch bereits beim Steuergesetz gemacht. Warum soll man ihn nicht ein zweites Mal machen? Wer einen Fehler macht, ist sicher nicht dumm. Die Frage ist dann, was ist, wenn man den gleichen Fehler zweimal macht. Es ist eher ein Armutszeugnis für dieses Parlament, mit Verknüpfungen zu arbeiten, nur weil man Angst hat, bei einer Volksabstimmung zu scheitern.
Rentenalter und Lohngleichheit zu verknüpfen ist hier nicht sachgerecht. Wenn Sie schon etwas mit dem Rentenalter verknüpfen wollen, dann die Lebenserwartung - etwas, was die BDP schon lange fordert. Wir sind nicht gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen und ein gleiches Rentenalter für Frauen und Männer, aber es gehört nicht hierhin. In diesem Gesetz durch das Hintertürchen noch ganz schnell das Rentenalter der Frauen erhöhen zu wollen ist sehr bedenklich. Wir wollen einen ordentlichen Gesetzgebungsprozess mit Vernehmlassungen und Kommissionsarbeit, wie wir das gewohnt sind. Dann können wir über diese Erhöhung reden.
Was ich ganz speziell finde: Der Antrag enthält keine Kompensation für die betroffenen Frauen. Meine Schulkolleginnen, geboren 1955, sind nach einer Berufsausbildung ungefähr 1975 ins Erwerbsleben eingetreten - sechs Jahre bevor der Verfassungsartikel und zwanzig Jahre bevor das Gesetz in Kraft traten. Damals war die lohnmässige Schlechterstellung völlig normal. Frauen haben weniger verdient, weil das einfach so war. Das hat eigentlich niemanden gross gestört. Die Frauen konnten sich auch nicht wehren, sie hatten keine gesetzliche Grundlage dafür. Sie konnten weniger für die Rente und in die AHV einzahlen und wurden damals eigentlich betrogen. Nun kommen Sie und wollen die gleichen Frauen noch einmal bescheissen - ich entschuldige mich für den groben Ausdruck. Es träfe die gleichen Frauen, die damals benachteiligt wurden, wieder.
Wir sind für eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Aber die betroffenen Jahrgänge - ich sage eine Zahl: zehn, fünfzehn Jahre - haben eine Kompensation ihres Nachteils, den sie damals erleiden mussten, zugute.
Wer so argumentiert und so vorgehen will - husch, husch das Rentenalter erhöhen ohne Kompensation -, nimmt die Frauen wirklich nicht ernst. Der argumentiert immer noch wie die alten Männer früher mit der göttlichen Ordnung, wo es geheissen hat, das Weib sei dem Manne untertan. Also diese Zeiten sind nun längst vorbei.
Ich bitte Sie, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.