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Naef Martin · Nationalrat · 2018-09-25

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-25

Wortprotokoll

Ich kann nur noch kurz zusammenfassen. Mit dem Antirassismus-Artikel im Strafgesetzbuch werden besonders verletzliche Minderheiten geschützt, die sich der Herabsetzung durch öffentlichen Hass und Hetze ausgesetzt sehen. Mit der Erweiterung um die Merkmale der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität wird dem traurigen Umstand Rechnung getragen, dass auch diese Personengruppen in der Geschichte wie heute immer wieder Ziel von Hass und Gewalt sind und waren.

Gewalt hat einen Nährboden. Man kann mit Gesetzen nicht alles verhindern, aber man kann den Hetzern Grenzen setzen. Das entzieht der Gewalt den Boden, bringt aber eben auch eine Haltung der Gesellschaft zum Ausdruck, eine Intoleranz gegenüber Hass und Hetze und eine Akzeptanz der Menschen in ihrer Vielfalt.

Ich muss hier schliessen, bedanke mich aber für die Aufmerksamkeit.

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