Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-09-25
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Im Namen der Kommission möchte ich Ihnen auch begründen, weshalb die Kommission die Ablehnung dieser Initiative des Kantons Aargau empfiehlt.
Die Initiative hat drei Forderungen:
1. Die Integrationspauschale, die vom Bund an die Kantone gezahlt wird, soll angehoben werden. In der Erläuterung des Kantons Aargau steht, man solle die Pauschale anheben auf jenen Durchschnittswert, der von der KdK erhoben wurde: In der Medienmitteilung vom 6. März 2017 hat die KdK darüber informiert, dass das im Schnitt 18[NB]000 Franken seien.
2. Während sieben Jahren soll der Bund die Kosten für anerkannte Flüchtlinge übernehmen. Diese Frist soll erst ab dem Moment, wo der Entscheid über den Asylantrag durch die Bundesbehörden getroffen wurde, zu laufen beginnen.
3. Eine kostendeckende besondere Pauschale soll für sogenannte unbegleitete minderjährige Asylsuchende ausgerichtet werden, weil anerkannt ist, dass hier ein grösserer Aufwand nötig ist, wenn man auch die Verpflichtungen in Betracht zieht, welche die Schweiz im Rahmen der Kinderrechtskonvention eingegangen ist.
In der Zeit zwischen dem Entscheid unserer Schwesterkommission vom 13. Februar 2018, die dieser Standesinitiative mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hat, und unserer Beratung, die am 3. Mai stattfand, ist Wesentliches passiert: Der Bundesrat hat sich nämlich mit Vertretern der Kantone an einem runden Tisch getroffen und hat, zusammen mit der Sozialdirektorenkonferenz, der Erziehungsdirektorenkonferenz und der KdK Lösungen für genau diese Probleme nicht nur diskutiert, sondern auch beschlossen. Am 25. April wurde der Entscheid zur sogenannten Integrationsagenda veröffentlicht. Die angesprochenen Punkte der Aargauer Standesinitiative wurden mit ebendiesem Beschluss in Übereinstimmung mit den entsprechenden Konferenzen der Kantone bereits gelöst. Das heisst, man hat konkret die Integrationspauschale auf 18[NB]000 Franken angehoben. Man hat das aber - und das finden die Mehrheit der Kommission wie auch der Bund und die Kantone so auch richtig - nicht bedingungslos gemacht, sondern man hat dabei natürlich auch Erwartungen an die Integration von Flüchtlingen durch die Kantone geknüpft. Wer also zahlt - der Bund -, sollte auch gewisse Erwartungen an die Empfänger formulieren dürfen. Diese zu erfüllen ist nicht zuletzt auch im Interesse der Kantone selbst.
Bezüglich der Integration - wann startet der Prozess, wann startet diese Frist bei den anerkannten Flüchtlingen? - hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch eine Lösung. Sie haben nämlich jetzt einen Soll-Integrationsprozess definiert; und zwar soll er nicht erst ab dem Entscheid, sondern eben schon in der Zeit beginnen, wo der Bund selbst verantwortlich ist. Das heisst, dass die Kantone dann, wenn die Person ihnen zugewiesen ist, nicht bei null beginnen müssen. Schliesslich hat man eben auch im Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden eine bessere Finanzierung beschlossen, die die entsprechenden höheren Aufwände abdeckt.
Aus diesen Gründen - nicht, weil die Anliegen nicht geteilt würden, sondern weil sie keinen Gesetzgebungsbedarf mehr sieht - hat die Mehrheit der Kommission Ihnen jetzt empfohlen, hier nicht Folge zu geben. Ich möchte der Korrektheit halber auch noch kurz die Position der Minderheit erläutern. Die Minderheit anerkennt zwar, dass gewisse Schritte gemacht wurden, meint aber - jetzt auch im Sinne der Argumentation des Minderheitssprechers -, dass es richtig und wichtig sei, den Druck gewissermassen aufrechtzuerhalten. In der Kommission selbst wurde dann allerdings gesagt, man könne dem Ständerat gleichzeitig auch die Message übergeben, er müsse dann an der Initiative nicht festhalten. Die Mehrheit war der Meinung, dass die klarste Message an den Ständerat, wenn Sie meinen, er müsse nicht festhalten und keine Gesetzesvorlage ausarbeiten, wäre, hier eben der Mehrheit zu folgen und nicht Folge zu geben.
Jetzt haben Sie, Herr Reimann, eine Frage. Gerne höre ich Ihnen zu.