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AB 235954

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26

Wortprotokoll

Sie wissen, dass das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen eine heikle Angelegenheit ist; es ist allerdings auch eine Notwendigkeit. Die vom Parlament angenommene Motion Comte verlangt, dass die Bürgschaftslimite erhöht wird, und das erfordert eine Änderung des Gesetzes, wie es jetzt schon mehrfach gesagt worden ist.

Wir unterstützen mit dem Bürgschaftswesen die KMU; der Bundesrat sagt: erfolgreich. Wir ermöglichen den KMU, dass sie Kredite erhalten können, welche ihnen die Banken nicht gewähren würden. Das heisst, wir machen die Finanzierung insgesamt möglich, indem eine vorauslaufende Bürgschaft zu günstigsten Konditionen eine Erstfinanzierung bedeutet. Das gilt auch für Investitionen von Unternehmen, die es erlauben, Arbeitsplätze in den Regionen zu erhalten oder neue zu schaffen. Hier sind wir der Meinung, dass das gesamtvolkswirtschaftliche Verständnis der wichtigste Punkt ist. Es muss darum gehen, dass man mit dem Bürgschaftswesen die Abwanderung verhindern kann, dass wir weiterhin davon ausgehen können, dass auch in etwas weniger günstig gelegenen Gebieten Gewerbe betrieben werden kann und man Gewerbe betreiben will.

Die Gesetzesrevision bezieht sich schwergewichtig auf drei Punkte, nämlich erstens auf die Erhöhung von 500[NB]000 Franken auf 1 Million, zweitens geht es in Artikel 2 um das Subsidiaritätsprinzip, und drittens geht es um die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrages des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter. Hier gibt es einen Einzelantrag Gutjahr; ich komme darauf zurück.

Das Subsidiaritätsprinzip wird angepasst, weil die Kantone eine grosse Vielfalt von Finanzierungsangeboten für Unternehmen und Start-ups anbieten und eine Überwachung aller vergleichbaren Anstrengungen der Kantone und die darauffolgende Abstimmung des Instrumentes sich deshalb als unrealisierbar erwiesen hat. Die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrages des Bundes bei der Verteilung des Reinertrages stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes nur eingesetzt wird, soweit tatsächlich Bedarf besteht für ein funktionierendes Bürgschaftssystem. Denn die Finanzhilfe soll mithelfen, für die KMU vorteilhafte Konditionen zu schaffen.

In der gleichen Botschaft wird aufgrund der inhaltlichen Berührungspunkte sowie aus Effizienzgründen auch die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum vorgeschlagen. Dieses Instrument hat keine nennenswerte Bedeutung mehr, da erstens die Einführung der neuen Regionalpolitik im Jahr 2008 stattgefunden hat und zweitens wegen des Angebots des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens eine Redundanz entsteht und damit die Notwendigkeit für dieses Gesetz nicht mehr gegeben ist. Zudem hat das Vollzugsorgan eigenständig die Liquidation beschlossen.

Die Gesetzesrevision sowie die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Dito gilt für die vorberatende Kommission, auch dort war die Zustimmung eindeutig.

In der zuständigen Kommission wurde der Vergleich mit den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt gemacht. Das war meine Einstiegsbemerkung von vorhin. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen beinhaltet, aufgrund der hohen Diversifikation und über die Gesamtbürgschaftssumme betrachtet, ein überschaubares Risiko. Das ist etwas anderes als bei der Hochseeflotte, für welche die Beträge enorm hoch sind. Für die Hochseeflotte ist die Anzahl der Risikoträger sehr überblickbar und das Einzelrisiko absolut hoch. Der Vergleich ist also wenig sinnvoll. Das gewerbliche Bürgschaftswesen hingegen kann man sehr wohl hochhalten, wie Sie es hochhalten wollen. Die Risiken der Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt sind nicht nur mir zu viel geworden, sie sind auch Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Wir müssen alles tun, damit wir dort nicht weitere grosse Verluste einstreichen müssen.

2007 ist eine grundlegende Reform durchgezogen worden. Das Instrument hat sich positiv entwickelt und steht auf einer [PAGE 1597] soliden Grundlage: Innerhalb von zehn Jahren ist das Bürgschaftsvolumen von 85 Millionen auf 255 Millionen gesteigert worden. Das zeigt, dass ein Bedarf besteht. Die Nettoverlustquote hat sich in den letzten sechs Jahren zwischen 1,5 und 2,5 Prozent eingependelt. Ende 2017 profitierten 1811 KMU unterschiedlichster Branchen von einer Bürgschaft. Der mittlere Betrag einer Einzelbürgschaft lag bei 141[NB]000 Franken.

Das Fazit: Das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens ist zweckmässig, und aufgrund der hohen Diversifikation besteht kein Klumpenrisiko. Die Risiken können nicht mit anderen Bürgschaftssystemen des Bundes verglichen werden, welche oft wenige Bürgschaftsnehmer mit hohen Volumina kennen. Und meine letzte Bemerkung: Die Erhöhung der Bürgschaftslimite kann insbesondere bei der Finanzierung von Übertragungen oder bei Nachfolgeregelungen hilfreich sein.

Jetzt noch einmal zurück zum Einzelantrag Gutjahr, der in der Kommission nicht besprochen wurde: Der Bundesrat ist - wenn ich Ihnen das mitteilen darf - mit dem Streichen von Artikel 7 Absatz 2, wie das die Antragstellerin fordert, nicht einverstanden. Wir wollen das System so weiterführen, wie wir es herkömmlich kennen. Es hat sich, das habe ich soeben gesagt, grundsätzlich bewährt. Es besteht kein Handlungsbedarf, auch nicht, wenn man es nur materiell betrachtet. Die Summen sind nicht allzu bedeutend.